Schneckenhausen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept verabschiedet

Wie können Schäden durch Starkregen vermieden werden? Unter anderem auf diese Frage liefert das Konzept Antworten.
Wie können Schäden durch Starkregen vermieden werden? Unter anderem auf diese Frage liefert das Konzept Antworten.

Schneckenhausen hat jetzt ein eigenes Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept. Der Gemeinderat des rund 550 Einwohner zählenden Dorfs verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung das 102 Seiten umfassende Werk, das von der Kaiserslauterer Niederlassung des Ingenieurbüros Obermayer in den vergangenen drei Jahren ausgearbeitet wurde.

In dem Konzept – bei dessen Erstellung auch die Menschen aus dem Dorf während zweier Treffen 2021 und im vergangenen Jahr eingebunden waren – wird aufgezeigt, welche Bereiche in der Ortslage bei extrem starken Regenfällen von Hochwasser und Überschwemmungen betroffen sind und wie man beispielsweise vermeiden kann, dass Wassermassen von den Äckern und Wiesen, die das Dorf umgeben, in der Ortslage für Schäden sorgen. Quintessenz: Um das Dorf zu schützen, sind nicht unbedingt umfangreiche Baumaßnahmen mit großen Erdbewegungen erforderlich. Allerdings muss dafür gesorgt werden, dass es genügend Rückhalte- und Versickerungsflächen im Außenbereich gibt und die Abflüsse dahin freigehalten werden. Das Gleiche gelte für die Bachbetten von Odenbach und Hortenbach, damit diese bei Hochwasser nicht über ihre Ufer treten können.

Optionen aufzeigen

„Das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept soll uns Handlungsoptionen aufzeigen, damit wir uns besser auf Überflutungsereignisse vorbereiten und Schäden abwenden können“, sagte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Harald Westrich. Dabei sei es allerdings wichtig, dass neben öffentlichen Maßnahmen auch Eigenvorsorge betrieben werde, da jeder, der in einem durch Hochwasser gefährdeten Bereich wohne, dazu beitragen könne, Schäden zu mindern beziehungsweise ganz zu vermeiden.

Gleichzeitig schaffe das Konzept die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Schneckenhausen für Baumaßnahmen, die dem Schutz vor Hochwasser dienen, Zuschüsse beantragen kann. Allerdings, erläuterte Westrich auf Anfrage aus dem Rat, verpflichte das Konzept die Gemeinde zu nichts. Auch an der Frage der Haftung im Schadensfall ändere sich nichts.

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