Kreis Kaiserslautern Einwurf: Falsches Signal

Nach der Strafprozessordnung geht die Verhandlung vor dem Amtsgericht Landstuhl voll in Ordnung: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn ein Urteil in dieser Sache gegenüber anderen, bereits rechtskräftig verurteilten Taten „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“. Damit will der Gesetzgeber zum einen die Justiz entlasten, aber auch so manchen Rattenschwanz von Strafprozessen abkürzen. Wenn jemand zum Beispiel schon wegen eines Mordes zu langer Haft verurteilt ist, fällt ein späteres Urteil wegen eines simplen Handtaschen-Raubs auch nicht mehr ins Gewicht. Diese Form von „Rabatt“ kann wohl jeder verstehen. Anders sieht die Sache aus, wenn jemand gar nicht erst zu einem solchen Prozess erscheint, obwohl er könnte und müsste. Da kann vor allem bei den Geschädigten schnell der Eindruck entstehen: Bloß weil der Angeklagte wegbleibt, wird er nicht bestraft. Das hat mit gefühlter Gerechtigkeit dann nichts mehr zu tun.

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