Landstuhl RHEINPFALZ Plus Artikel Bischof-von-Weis-Schule: 50 Lehrer sind von der Schließung betroffen

Die Berufsbildende Schule in Landstuhl wird erweitert.
Die Berufsbildende Schule in Landstuhl wird erweitert.

Die Bildungsangebote der privaten Bischof-von Weis-Schule, die sich auflöst, sollen von der Landstuhler Berufsbildenden Schule übernommen werden. Was bedeutet das für die Schüler und Lehrer? Dazu beantwortete die Bildungsministerin jetzt eine Kleine Anfrage.

CDU-Landtagsabgeordneter Marcus Klein aus Steinwenden hatte zusammen mit seinem Zweibrücker Kollegen Christoph Gensch die Kleine Anfrage zur Zukunft der Bischof-von Weis-Schule gestellt. Hintergrund: Der bisherige Träger der Einrichtung zieht sich zurück. Im vergangenen Jahr hatte der Kreistag dann grundsätzlich zugestimmt, dass deren Angebote von der vom Kreis getragenen Berufsbildenden Schule (BBS) in Landstuhl fortgeführt werden. Das Ganze soll zum neuen Schuljahr passieren. Doch: Derzeit sei noch nicht bekannt, welche bisherigen Lehrer übernommen werden können, meinen die beiden Landtagsabgeordneten. „Zu Zeiten eines starken Fachkräftemangels und nach mittlerweile über einem halben Jahr ist weder den Schülern und Schülerinnen noch den Lehrkräften bekannt, wie ihre Ausbildung beziehungsweise ihr beruflicher Werdegang ab dem Schuljahr 24/25 aussehen wird.“

Klein und Gensch wollten also unter anderem von der Landesregierung wissen, ob alle an der privaten Schule angebotenen Bildungsgänge Sozialassistenz, Sozialwesen (Fachrichtung Sozialpädagogik), Altenpflegehilfe und Pflege an der BBS eingeführt werden und ob alle Schüler übergangslos übernommen werden. „Die BBS Landstuhl wird auf der Grundlage der Organisationsverfügung vom 12. Januar 2024 zum 1. August 2024 um die Schulformen der Berufsfachschule Pflege, der höheren Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz, der Fachschule Altenpflegehilfe und der Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik erweitert“, antwortet Bildungsministerin Stefanie Hubig darauf. Die Bischof-von-Weis-Schüler könnten damit ihre begonnene Ausbildung nahtlos fortsetzen, wenn sie das wollen. Allerdings müssen sie sich offenbar formal an der BBS anmelden. Von dieser werden sie laut Bildungsministerium dabei unterstützt, das Anmeldeverfahren soll „niedrigschwellig“ sein. Zu Beginn des Jahren habe die Schulleitung alle Klassen über das weitere Vorgehen informiert.

Gespräche mit Lehrern

Für die Erweiterung der BBS würden nach derzeitiger Einschätzung rund 25 Vollzeitstellen mehr gebraucht – das hänge auch mit den tatsächlichen Anmeldungen für die neuen Eingangsklassen zusammen. Denn die Schule verfüge schon über Lehrer, die auch in den neuen Schulformen beziehungsweise Fachrichtungen unterrichten können. Alles in allem sind es laut Land 50 Lehrkräfte, die von der Schließung der Bischof-von-Weis-Schule betroffen sein werden. „Aufgrund von Renteneintritten, anderweitigen beruflichen Entscheidungen und fehlendem Interesse an einer Beschäftigung im staatlichen Schuldienst sind 14 Personen bei der weiteren Planung nicht zu berücksichtigen“, heißt es von der Ministerin, die betont, dass das Land sehr interessiert daran sei, den bisherigen Kräften auch nach dem Trägerwechsel eine Beschäftigungsoption zu eröffnen. Allen interessierten Lehrer sei ein Gespräch zu den jeweiligen Perspektiven und Einstellungsmöglichkeiten unterbreitet. Diese Gespräche hätten im Dezember stattgefunden.

„Mit wie vielen der bisherigen Lehrkräfte konnte bereits eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst vereinbart werden?“, fragten Klein und Gensch weiter. Verbindlich übernommen wurde anscheinend bis jetzt noch niemand. Denn der formale Einstellungsprozess beginne erst noch. Um eine Beschäftigungsunterbrechung zu vermeiden, würden die Einstellungen zum 1. August 2024 umgesetzt, teilt das Bildungsministerium mit. Die Mehrheit der Bewerber erfülle die Einstellungsvoraussetzungen. Seien weitere Qualifikationen erforderlich oder wünschenswert, seien diese mit den Lehrern im Einzelfall erörtert worden. Eine weitere Aufschlüsselung sei aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Um in den rheinland-pfälzischen Schuldienst zu gelangen, ist eine abgeschlossene Lehramtsausbildung notwendig. In Ausnahmefällen kann man auch mit einer anderweitigen Qualifikation, aufgrund der man die fachlichen Voraussetzungen fürs Unterrichten erfüllt, unbefristet eingestellt werden. Sofern man nach der Feststellung der Schulbehörde für das Lehramt geeignet ist. An der Bischof-von-Weis-Schule gebe es derzeit sowohl Personal mit abgeschlossener Lehramtsausbildung als auch anderweitig qualifizierte Kräfte, berichtet Hubig.

Das Ministerium geht davon aus, dass die Schulaufsicht die Unterrichtsversorgung an der dann größeren BBS Landstuhl zum Schuljahresbeginn sicherstellen kann. Hubig macht das an den Interessensbekundungen der Lehrkräfte an der Bischof-von-Weis-Schule und „an der allgemeinen Bewerberlage für die Einstellung in den Schuldienst an Berufsbildenden Schulen in den benötigten Fächern“ fest.

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