Rülzheim Windräder im Rülzheimer Wald werden sorgfältig geprüft

Entlang der B9 gibt es Flächen, die für Photovoltaikanlagen geeignet sind.
Entlang der B9 gibt es Flächen, die für Photovoltaikanlagen geeignet sind.

Der Teilregionalplan Windenergie und Flächenphotovoltaik wird überarbeitet. Entlang der B9 soll eine Vorbehaltsfläche für eine großflächige Solarnutzung beantragt werden, ebenso für eine Fläche auf der ehemaligen Straußenfarm.

Da Klimaschutz eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung und Regionalentwicklung ist, soll der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Die Energieversorgung soll klimaneutraler werden und der Staat unabhängiger vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe. Teile des Suchraums für Windenergie befinden sich im Gemeindewald Rülzheim. Dabei sei der Gemeindeverwaltung zufolge ein differenziertes Vorgehen notwendig, um die Bedeutsamkeit und Sensibilität der Wälder angemessen zu berücksichtigen und zu schützen. Bann- und Schonwälder beziehungsweise Schutz- und Bannwälder sind aber mit einem zusätzlichen Vorsorgeabstand von 350 Meter von der Windenergienutzung ausgeschlossen.

Einzelanlagen möglich

Dies gilt auch für Naturwaldreservate. Für die Ortsgemeinden Hördt, Kuhardt und Leimersheim sind keine Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergie geplant. Einzelanlagen können jedoch jederzeit möglich sein. Die Abstandsflächen zu Wohngebieten betragen 900 Meter, zu Einzelwohngebäuden und Aussiedlerhöfen 500 Meter. Bei Repowering, also dem Neubau von Windenergieanlagen am Standort alter Windräder, können die Abstände um 10 Prozent unterschritten werden. Im Bereich Bellheim ist eine Erweiterung der Vorrangfläche in östlicher Richtung geplant, ebenso in Hatzenbühl im nordöstlichen Gemarkungsbereich an einer Stelle angrenzend an den Rülzheimer Wald.

Solarenergie von Straußenfarm

Anders als beim Thema Windenergie gibt es seitens des Bundes keine Zielvorgaben zum Ausbau der Solarenergienutzung. Für die Gemarkung Rülzheim empfiehlt die Verwaltung, das Gebiet der ehemaligen Straußenfarm als Vorbehaltsfläche aufzunehmen, um eine mögliche Realisierung eines Standortes im Einklang der Ziele des Einheitlichen Regionalplanes zu erreichen. Hier riet Yvonne Klein (Aktive Bürger) aber, diese Fläche nicht aufzunehmen, das Gelände sei dafür zu wertvoll. Man könne eine PV-Anlage aber auch nicht direkt auf dem Boden, sondern in der Höhe installieren, entgegnete Ortsbürgermeister Reiner Hör (Aktive Bürger).

Bei der „Untersuchung zur planungsrechtlichen Steuerung von möglichen Standorten für Freiflächensolaranlagen“ der Verbandsgemeinde Rülzheim wurden mehrere Standorte entlang der B9 auf den Gemarkungen Rülzheim, Kuhardt und Leimersheim als grundsätzlich realistisch für die Umsetzung eingestuft. Der Gemeinderat nahm die Fortschreibungen des Teilregionalplanes Windenergie und Flächenphotovoltaik zur Kenntnis, weitere Bedenken werden keine erhoben.

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