Kreis Germersheim Von Haft bis Freispruch alles drin

Versuchter Totschlag, gefährliche oder schwere Körperverletzung – in der rechtlichen Würdigung des Geschehens in der Nacht des 16. November 2014 lagen die Plädoyers gestern weit auseinander. Muss der 58-jährige Haupttäter ins Gefängnis oder reicht eine Bewährungsstrafe? Er soll einen 30-jährigen Bekannten vor der Wohnung seiner Lebenskameradin in der Kleinen Au in Germersheim niedergestochen haben. Sein 50-jähriger Bruder aus Esslingen soll das Opfer geschlagen und getreten haben.

Anfangs habe nicht die Mordkommission ermittelt, sondern die Polizei in Germersheim. Im Raum stand gefährliche Körperverletzung; das Amtsgericht Landau sollte den Prozess führen. Doch das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt, der Vorwurf des versuchten Totschlages tauchte auf; das Verfahren wechselte zum Schwurgericht. Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer dankte der 1. Großen Strafkammer, die nach diesem Gang der Dinge nachermitteln lassen musste. Die Vorsitzende Richterin Zirker dokumentierte am Schluss der Beweisaufnahme die Chronologie des Prozesses. Damit sollten alle Zweifel ausgeräumt werden „es handelt sich um rechtsstaatliches Verfahren“. So war nicht bekannt gewesen, dass die Lebenskameradin des Opfers und der 50-jährige Mitangeklagte ein sexuelles Verhältnis hatten. Das sei erst bei der Verhandlung von den Beiden eingeräumt worden. Damit wurde der Hintergrund der Tat erhellt. Wegen schwerer Körperverletzung beantragte der Ankläger eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für den bisher unbescholtenen 58-Jährigen. Sein Bruder soll eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten mit einer Geldauflage von 2000 Euro bekommen. Für den Nebenklägervertreter ist der versuchte Totschlag wegen der erheblichen Verletzung, dem Blut im Flur, dem Fundort der Tatwaffe und der Aussage des Opfers erwiesen. Der Anwalt des 58-Jährigen geht von fahrlässiger Körperverletzung aus und beantragte eine Bewährungsstrafe. Für den 50-jährigen Bruder will sein Anwalt den Freispruch. Nur weil das Opfer und seine Lebensgefährtin in die Akten hätten sehen können, sei es zu einer abgesprochenen Aussage mit den schweren Vorwürfen gekommen. Am Mittwoch, 9. November, soll das Urteil verkündet werden. |mldh

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