Kreis Germersheim Verbrauchertipp: Tricksereien bei Strompreisen

KREIS GERMERSHEIM. Immer wieder stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tricksereien bei Strompreiserhöhungen fest. Mal informieren die Anbieter erst gar nicht über die Preiserhöhung, mal lehnen die Versorger die Kündigung ab, wenn Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung Gebrauch machen. Den Jahreswechsel haben viele Stromversorger genutzt, um wegen der gestiegenen EEG-Umlage ihre Preise zu erhöhen. Damit eine Preisänderung wirksam wird, muss der Versorger die Kunden ordnungsgemäß darüber informieren. „Das ist nicht immer der Fall“, bemängelt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Manche Kunden entdecken die Preiserhöhung erst bei genauem Studium ihrer Jahresabrechnung.“ Erhöht ein Versorger seine Preise, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Fragen rund um Energieversorgungsverträge beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Info Sonderberatungstag, Beratungsstelle in Germersheim, Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, am Donnerstag, 16. März. Die rechtliche Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 6075600 ist erforderlich. Alternativ auch per Mail an germersheim@vz-rlp.de. |rhp

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