Kreis Germersheim Klage soll 2. Rheinbrücke stoppen

Wenn es nach dem BUND geht, bleibt die bestehende Trasse über den Rhein die einzige. Die Brücke wird zur Zeit saniert (unser Bil
Wenn es nach dem BUND geht, bleibt die bestehende Trasse über den Rhein die einzige. Die Brücke wird zur Zeit saniert (unser Bild.). Foto: Iversen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rheinland-Pfalz rechnet sich gute Chancen aus, den Bau der 2. Rheinbrücke verhindern zu können. Am 9. Oktober beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die mündliche Verhandlung über die Klage des BUND, der gravierende Fehler im Planfeststellungsverfahren ausgemacht haben will.

Karlsruhe/Wörth. Allein schon der Hinweis des Gerichts, das Verfahren könne bis zu drei Tage dauern, wird als Indiz gewertet, dass die Klage des BUND sehr ernst genommen werde. Mit einer Entscheidung werde bis Ende Oktober gerechnet. Wann vor dem OVG Mannheim die Klage der Stadt Karlsruhe gegen den Planfeststellungsbeschluss auf badischer Seite verhandelt wird, ist noch offen.

Die Klage vor dem OVG Koblenz wird auch vom Land Rheinland-Pfalz sehr ernst genommen. Die Klageerwiderung sei 320 Seiten dick, sagt der vom BUND beauftrage Rechtsanwalt Dirk Herrmann (Karlsruhe), hinzu kämen mehrere hundert Seiten als Anlagen. Herrmann sieht allein schon darin, dass die Planungen für die 2. Rheinbrücke in zwei rechtlich unabhängige Abschnitte aufgeteilt wurden, einen klaren Rechtsverstoß. Das Bundesverwaltungsgericht habe schließlich entschieden, dass eine Unterteilung von Bauvorhaben nur dann zulässig sei, wenn jeder Abschnitt eine selbstständige Verkehrsfunktion erfülle.

Genau davon könne im vorliegenden Fall aber keine Rede sein, so Hermann. Wie berichtet, wurde sowohl auf pfälzischer als auch auf badischer Seite ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt, das mit einer halben Brücke jeweils in der Rheinmitte endet. Halbe Brücken könnten aber keine selbstständige Verkehrsfunktion erfüllen. Dass die Aufteilung in zwei Abschnitte ein gravierender Mangel ist, mache auch die Feststellung des Bundesrechnungshofs deutlich, der für die täglichen Staus nicht die bestehende Brücke sondern den sogenannten Pförtner auf der Karlsruher Südtangente verantwortlich macht. Eine Anbindung der 2. Rheinbrücke an das Ölkreuz, so wie bisher geplant, würde die Situation noch verschlimmern. Ein Planfeststellungsverfahren (auf pfälzischer Seite) das auf diesen Umstand keine Rücksicht nimmt, könne folglich nicht korrekt sein. Auch dass auf baden-württembergischer Seite kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, sei zu beanstanden.

Nicht zuletzt geht es dem BUND aber auch um die aus seiner Sicht unnötigen Eingriffe in den Naturhaushalt. Zweifel gibt es insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie. So wurden für insgesamt 195 Vogelarten vorsorglich „Ausnahmetatbestände“ geschaffen, ohne dass man wisse, ob und in welcher Anzahl es diese Arten im betroffenen Gebiet gebe. Ausnahmen dürfe es jedoch nur geben, wenn keine Alternativen vorhanden sind. Eine solche, mögliche Alternative sieht der BUND im Bau einer Parallelbrücke. In diesem Fall müssten zwar in Maximiliansau drei Häuser abgerissen werden, doch das sei letztlich eine Frage der Abwägung, die nicht vorgenommen wurde.

Karin Marsiske von der Kreisgruppe Südpfalz des BUND sieht den Eingriff in die Rheinauen als gravierender an. Hierdurch würden die vermutlich letzten Rückzuggebiete bedrohter Arten unwiederbringlich zerstört. Betroffen sei unter anderem die größte Pupurreiher-Kolonie der Pfalz, der von der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz „nationale Bedeutung“ beigemessen werde. International wird der Zugvogel als nicht gefährdet auf der IUCN Roten Liste geführt. Lebensraumverluste lassen die Zahlen allerdings langsam zurückgehen. Statt die Rheinauen für neue Straßen zu opfern, müsste vielmehr der Schienenverkehr endlich und schnell ausgebaut werden, so Marsiske.

Den Vorwurf, mit der Klage solle lediglich der Bau der 2. Rheinbrücke verzögern werden, weist der BUND zurück. „Eine Zeitverzögerung wäre aus unserer Sicht zwar wünschenswert, doch die Klage hat keinerlei aufschiebende Wirkung“, so Herrmann. Dass bisher nicht gebaut werde, liege allein an den fehlenden Ausführungsplanungen. Vorabmaßnahmen im Naturschutzbereich hätten hingegen bereits begonnen. „Es läuft schon alles.“

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