Kreis Germersheim „Kann es sein, dass eine Behörde Gott spielt?“

„Kann es sein, dass in einem Rechts- und Sozialstaat eine Behörde Gott spielt und meine Existenz vernichtet?“, fragt sich Gero Dobschinski aus Kuhardt. Er strudelte in einen Teufelskreis, aus dem er unbedingt wieder heraus will. Zurzeit ist der Kuhardter arbeitslos und mittellos. Für Miete und Strom hat er kein Geld. Ihm droht die Obdachlosigkeit.

Die Vorgeschichte: Dobschinski ist Lkw-Fahrer, kann aber aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Vor knapp zwei Jahren wurde er arbeitslos. Der 40-Jährige will aber arbeiten. Sein Ziel: Eine Umschulung als Arbeitserzieher, die er im Juli dieses Jahres beantragte und die seine Rentenversicherung, die Regionaldirektion in Saarbrücken, für Mitte Oktober genehmigte. Vor Beginn der Umschulung musste Dobschinski in Birkenfeld einen vierwöchigen allgemeinen Berufseignungstest absolvieren. Am 15. Oktober sollte in Mannheim die Umschulung dann beginnen. Damit hatte der Kuhardter, der seit Juli von monatlich 350 Euro Sozialhilfe lebt, ein Problem: Die Fahrkarte nach Mannheim kostet wöchentlich 56,50 Euro. „So viel Geld habe ich nicht“, versichert er und hoffte, dass seine Rentenversicherung die Kosten übernimmt. Die blieb hart und forderte von ihm, die Auslagen vorzustrecken. „Mit meinem letzten Cent kaufte ich mir eine Fahrkarte“, berichtet er und setzte darauf, dass seine Rentenversicherung die Kosten rasch erstattet. „Täglich habe ich dort angerufen und denen gesagt, dass ich das Geld brauche. Es dauerte aber lange, bis etwas zurückkam. Zu lange, um eine weitere Fahrkarte kaufen zu können. Nur noch „schwarz“ wäre ich nach Mannheim gekommen“, klagt Dobschinski. Er brach die Umschulung ab. Das hatte für ihn fatale Folgen. Die Rentenversicherung strich sämtliche Leistungen und nahm die Genehmigung für die Umschulung wieder zurück. Dobschinski ist frustriert, aufgeben will er aber nicht. Beim Amtsgericht hat er Rechtsbeihilfe beantragt, die ihm gewährt wurde. Mittlerweile kümmert sich eine Anwältin um seine Ansprüche. Armin Kern, Direktor der Regionaldirektion Saarbrücken, sagt, dass seine Behörde gar keine andere Wahl gehabt habe, als die Umschulung abzubrechen. Dobschinski habe tagelang unentschuldigt gefehlt und dem Umschulungsträger auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. „An den wenigen Tagen, die er da war, hat er ständig den Unterricht gestört“, legt Kern nach. Die Reisekosten nach Mannheim habe das Amt nicht vorstrecken können, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe, so der Regionaldirektor. Derzeit sei seine Behörde dabei, Dobschinskis Ansprüche auf Übergangsgeld zu ermitteln. Allerdings seien sie nachrangig, da sie mit bereits erhalten Hartz IV-Leistungen verrechnet werden müssten, endet Kerns Stellungnahme. (jlba)

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