Westheim Immer mehr Menschen wollen in Urne bestattet werden

Baumbestattungen sind beliebt.
Baumbestattungen sind beliebt.

Auf dem Friedhof kommt eine neue Bestattungsform hinzu, eine bisher mögliche fällt weg. Für Diskussionen hat aber eine andere Änderung der Friedhofssatzung gesorgt.

Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt überall zu, das hatte auch die Gemeinde Westheim 2016 im neuen Friedhofskonzept berücksichtigt und noch mehr Möglichkeiten für Beisetzungen solcher Art geschaffen. Eine Form verschwindet nun aber wieder: „Wir haben die Urnenrasengräber gestrichen, weil sie bisher nicht in Anspruch genommen wurden“, informierte Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau (FWG).

„Wenn jemand ein Urnengrab nimmt, muss der Rasen so gepflegt werden, dass er immer grün ist und man muss dort ständig gießen. Bei Baumbestattungen muss man das nicht.“ Laut Grabau sollen Bestattungen unter Bäumen, die mit Säcken bewässert werden, „noch im Laufe des Frühjahrs“ möglich sein. Urnen werden dabei unter ausgewiesenen und registrierten Bäumen im Grabfeld in einer Tiefe von mindestens 80 Zentimetern bestattet. „Die Beisetzung einer weiteren Urne neben einer erstbestatteten ist zulässig, damit eine Grabstätte zu zweit genutzt werden kann“, informierte Grabau.

Friedhofsgebühren steigen

Namensschilder der Verstorbenen, die die Gemeinde bereitstellt, werden auf Sandsteinfindlingen angebracht, die vor jedem Baum aufgestellt werden. Die Beisetzungsplätze müssen im Uhrzeigersinn belegt werden. Das Baumbestattungsfeld darf in seinem Erscheinungsbild nicht verändert werden. Grabmale, Gedenksteine und Grabschmuck wie Pflanzen, Kränze, Kerzen oder Lampen sind also untersagt und werden bei Verstößen kostenpflichtig beseitigt. Die Pflege des Baumbestattungsfeldes übernimmt die Gemeinde für jährlich 50 Euro. Das Geld muss für die gesamte Nutzungszeit, also für 20 Jahre, im Voraus bezahlt werden. Neben der Grabnutzungsgebühr von 300 Euro fallen somit auch 1000 Euro Pflegekosten an.

Ein strittiges Thema war es, dass die Ruhezeit für Leichen und Aschen allgemein von bisher 25 auf 20 Jahre herabgesetzt werden. „Man muss hier mit der Zeit gehen“, verteidigte Grabau den Vorschlag der Verwaltung und fügte an: „Es gibt immer mehr Gräber auf dem Friedhof, die weit vor dem Ablauf von 25 Jahren nicht mehr gepflegt werden.“

Ruhezeiten werden reduziert

Alexander Dietz (SPD) wunderte sich über das abermalige Verkürzen der Ruhezeit: „Bei der zuletzt beschlossenen Satzung wurde diese schon von 30 Jahren auf 25 Jahre reduziert.“ Grabau entgegnete, dass das Nutzungsrecht nach dem Ablauf von 20 Jahren um bis zu 20 Jahre verlängert werden könne. Bei der maximalen Verlängerung von 20 Jahren wird ein Zuschlag von 100 Prozent fällig. Hinterbliebene müssen also nochmals die volle Grabnutzungsgebühr entrichten. Bei nur fünf Jahren Verlängerung beträgt der Zuschlag künftig 25 Prozent, bei zehn Jahren 50 Prozent. Weil das erneute Verkürzen quasi eine 25-prozentige Preiserhöhung darstelle, plädierte Dietz dafür, die Ruhezeit bei 25 Jahren zu belassen, was jedoch keine Mehrheit fand. Bei zwei Gegenstimmen der SPD-Fraktion hat der Gemeinderat die neue Friedhofssatzung beschlossen – und bei drei SPD-Gegenstimmen und zwei Enthaltungen (SPD/FWG) die neue Friedhofsgebührensatzung angenommen.

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