Kreis Germersheim Hälfte der Kosten nicht Hälfte der Gesamtkosten

Wie werden die Ausbaubeiträge korrekt berechnet? Diese Frage treibt die Bürgerinitiative (BI) in Steinweiler um, seit sie vom entsprechenden Protest einer BI in Kandel erfahren hat. Zumindest in einem Teilaspekt der kniffeligen Materie will der Verbandsbürgermeister jetzt Klarheit schaffen.

Mit großem Interesse verfolgen die Bürgerinitiativen innerhalb der Verbandsgemeinde Kandel die Aktivitäten der jeweils anderen BI. Jüngst hatte die RHEINPFALZ über den Protest von zahlreichen Anwohnern in der Kandeler Juststraße berichtet, die sich nach einem Vollausbau weigern, ihre Ausbaubeiträge zu bezahlen. Nun meldet sich auch die Initiative „Gegen den Ausbau der Kreuzgasse“ in Steinweiler zu Wort. Diese war aus dem Widerstand von Bürgern gegen die Ausbaupläne entstanden. Bei einem Bürgerentscheid hatte sich im Sommer 2013 aber eine Mehrheit der Bewohner von Steinweiler für den Ausbau der Kreuzgasse ausgesprochen (wir berichteten). Die Initiative sieht ihren Auftrag nun darin, diesen Ausbau kritisch zu begleiten. In einem Schreiben an Verbandsbürgermeister Volker Poß (SPD) werfen Willibald Blaettner und Hans Fischer als Sprecher der Initiative die Frage nach der Abrechnungsmethode des geplanten Straßenausbaus auf. Gegenüber der RHEINPFALZ hatte Poß mit Blick auf die Juststraßen-Aktivisten erklärt, dass sich bei einer Gemeinschaftsaufgabe die Beteiligten auf eine Aufteilung der Kosten einigen müssten. Eine hälftige Teilung sei dabei die Regel. Blaettner und Fischer weisen nun darauf hin, dass der in Steinweiler beauftragte Planer bei einer Präsentation davon gesprochen habe, dass die Verbandsgemeindewerke – als Beteiligte beim Ausbau – nur 16,5 Prozent der Kosten übernehmen sollten. Sie fordern deshalb, dass stattdessen auch in Steinweiler die Regellösung angewendet werden soll. Tatsächlich gebe es zwischen den Verbandsgemeindewerken und der Ortsgemeinde Steinweiler eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1992, die erst vor kurzem mit einem Zusatz ergänzt wurde, erläutert Poß auf Anfrage. Darin verpflichten sich die Werke, einen Anteil der Kosten zu übernehmen. Dieser soll etwa 50 Prozent dessen betragen, was die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Straße nach Abschluss der Arbeiten kosten würde. Poß betont jedoch: „Diese Zahl bezieht sich allein auf die Arbeiten an den Kanal- und Trinkwasserleitungen und an Hausanschlüssen.“ Das bedeutet also im Umkehrschluss: An den Kosten für die weiterführenden Arbeiten des Straßenausbaus, der zum Beispiel die Ausweisung von Rad- oder Gehwegen oder eine komplett neue Straßendecke umfasst, sind die Verbandsgemeindewerke dann nicht beteiligt. Deshalb tragen sie nur 50 Prozent eines Teiles der Kosten, aber nicht der Gesamtkosten. (tnc)

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