Kreis Germersheim Durchfahrtsverbot nicht notwendig

Risse im Straßenbelag, abgefressene Fahrbahnränder, Furchen im Asphalt. Die L 549 zwischen Kandel und Rheinzabern sei überlastet, sagt Barbara Schleicher-Rothmund. Das zeigten schon die vielen Schäden an der Fahrbahn. Und je schlechter die Straße werde, desto größer werde die Unfallgefahr, meint die SPD-Landtagsabgeordnete aus Rheinzabern. Bei einem Ortstermin mit Journalisten und der Polizei warb sie gestern für ihren Vorschlag, die L 549 für Transit-Lastverkehr zu sperren (wir berichteten).

Als Argumentationshilfe hat Schleicher-Rothmund schweres Gerät aufgefahren: Im Laderaum eines ehemaligen Postautos hat der SPD-Ortsverein Rheinzabern eine Großbildleinwand nebst Beamer aufgebaut; Strom kommt von einem knatternden Dieselaggregat. Auf dem Bildschirm läuft eine Diaschau mit den gröbsten Straßenschäden. Die schiere Zahl der Brummis sei zu viel für die Strecke, meint die Abgeordnete. Viele nutzten die Querverbindung zwischen A 65 und B 9 nicht um Zeit, sondern um Maut zu sparen. Eine Zählung des Landesbetriebes Mobilität (LBM) aus dem Jahr 2012, nach der hier täglich etwa nur 450 Lkw fahren, zweifelt sie an. Während der Erhebung sei die A 65 teilgesperrt gewesen. Hinzu komme, dass ein 40 Tonnen schwerer Kieskipper die Fahrbahn und ihren Unterbau um ein Zigfaches stärker beanspruche als ein gewöhnlicher Personenwagen. Weiter zitiert Schleicher-Rothmund aus dem Brief eines ortsansässigen Fuhrunternehmers, der sich über Autofahrer beklagt, die seine Lastwagen rücksichtslos überholt und gar schon von der Fahrbahn gedrängt hätten. Obendrein hat die Politikerin die Fahrbahn abgemessen. Stellenweise sei diese nur 5,90 Meter breit – inklusive des weißen Randstreifens. Zu schmal für zwei drei Meter breite Schwerlaster, sagt Schleicher-Rothmund. Carsten Ohmen, Spediteur aus Wörth und von Schleicher-Rothmund zum Termin gebeten, berichtet, seine Laster hätten hier im Begegnungsverkehr schon zehn Rückspiegel eingebüßt, seither meide er die Strecke. Schleicher-Rothmunds Fazit: Zu viele, zu schwere, zu schnelle und zu breite Laster zermürbten das Sträßchen immer mehr, so dass Unfälle immer wahrscheinlicher werden. Ein Teufelskreis, aus dem nur die Verbannung eines Gutteils der Lkw herausführe. Netter doppelter Nebeneffekt: Weniger Reparaturen würden fällig, was Steuergeld spare, während gleichzeitig mehr Maut in die Staatskasse fließe. Aus polizeilicher Sicht spricht wenig für die Pläne von Schleicher-Rothmund. „Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn die Straße in besserem Zustand wäre“, sagt Karlheinz Dries, Leiter der Polizeiinspektion Wörth, am Ende der Präsentation. Allerdings gebe es hier keine Häufung von Unfällen. „Da gibt es aktivere Unfallstellen wie die Bienwald B 9. Am Langenberg gibt es Tote.“ Gleichwohl würde sich die Polizei bemühen, ein etwaiges Durchfahrverbot für Transit-Lkw durchzusetzen, beteuert Dries. Allerdings gibt er zu bedenken, dass dies Kräfte binden würde, mit vermutlich relativ geringem Effekt. Als Beispiel nennt Dries das Lkw-Nachtfahrverbot auf der B 9. Bei Kontrollen gebe es hier eine Beanstandungsquote von einem Prozent. Denn auch das Nachtfahrverbot gelte nicht für Anlieger. Als solcher gelte aber jeder Brummifahrer, der erkläre, unterwegs zum Hafen Wörth zu sein. Wie außerdem mit dem Umleitungsverkehr umgegangen werden solle, fragte Polizeisprecher Oliver Link. Schließlich sei die Straße explizit für überregionalen Verkehr vorgesehen. Und ein Durchfahrverbot könne nicht aus dem Augenblick heraus aufgehoben werden, wenn es zu einem Unfall komme, der die B 9 oder A 65 blockiert. „Sollen die 40-Tonner dann durch Hayna, Herxheim und Rülzheim fahren?“ Da müsse man eben gemeinsam mit der Verwaltung einen gangbaren Weg besprechen, hielt Schleicher Rothmund entgegen. „In den Dörfern geht das schließlich auch.“ Hier handele es sich aber in der Regel um langfristig geplante Baustellen, wandte Link ein. Trotz allem erwarte sie von einem exklusiven Durchfahrtsrecht für Anlieger einen verkehrsberuhigenden Effekt, so Schleicher-Rothmund. Schließlich werde Lastwagenfahrern die Strecke vom Navigationsgerät überhaupt nicht mehr vorgeschlagen, wenn ein Durchfahrtsverbot herrscht.

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