Kreis Germersheim Bellheim: Tierquäler muss 4500 Euro zahlen

Ein Mann hat einen Hund, der ihn gebissen hat, mit einem Holzstück schwer verletzt.  Archivfoto: dpa
Ein Mann hat einen Hund, der ihn gebissen hat, mit einem Holzstück schwer verletzt. Archivfoto: dpa

Ein südpfälzischer Mittfünfziger wurde Mitte Januar vom Amtsgericht Germersheim wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Da der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl noch vor der Hauptverhandlung zurückzog, wurde dieser rechtskräftig. Das teilte nun auf Anfrage die Staatsanwaltschaft Landau mit.

Hund mit Vierkantholz schwer verletzt



Der Verurteilte war vor einem Jahr zu Besuch auf dem Betriebsgelände eines Bellheimer Unternehmens, wo er von einem frei laufenden Hund gebissen wurde, der zu dem Anwesen gehörte (wir berichteten am 10. März 2018). Der Halter sperrte den Hund daraufhin in den Zwinger. Als der Halter kurz wegging, nutzte der Gebissene den Augenblick, ging in den Zwinger und schlug mit griff zu einem Vierkantholz, das er sich genommen hatte, auf den Hund ein und verletzte ihn schwer.

Tier bekommt Gnadenschuss



Der Hundehalter gab dem Tier daraufhin den Gnadenschuss, teilte die Polizei damals mit. Weil der Hundehalter einen Waffenschein besitzt und den Schuss auf seinem Gelände abgegeben hat, war dieser laut Staatsanwaltschaft strafrechtlich nicht relevant. Deshalb sei in der Sache auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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