Kreis Germersheim 129 Haushalte und einige Betriebe mit Chance auf Glasfaseranschluss

90 Prozent der Leimersheimer Haushalte haben einen Internetanschluss mit 50 Megabit oder mehr. Nun hat auch der Rest eine Chance
90 Prozent der Leimersheimer Haushalte haben einen Internetanschluss mit 50 Megabit oder mehr. Nun hat auch der Rest eine Chance auf einen Glasfaserhausanschluss.

Derzeit verfügen rund 90 Prozent der Leimersheimer Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Bandbreite von 50 Megabit oder größer. Für den Rest im Südosten der Gemeinde gibt es eine statistische und tatsächliche Unterversorgung oder wie es Ortsbürgermeister Matthias Schardt (CDU) in der Ratssitzung ausdrückte – man kann jedes Pixel einzeln begrüßen.

Über das Breitband-Ausbauprogramm des Landkreises haben diese 129 Haushalte und einige Gewerbebetriebe die Chance, Glasfaseranschlüsse bis zu ihren Häusern zu erhalten. Die Gemeinde muss einen Anteil von zehn Prozent der Kosten, voraussichtlich 90.000 Euro, tragen. Für einige Haushalte, die bereits eine größere Bandbreite haben, hat der Ausbau den Vorteil, dass die Glasfaser entlang ihrer Straße gelegt wird. Schritt für Schritt habe man im Laufe der Jahre Verbesserungen erreicht, so Schardt, aber im Nachhinein wäre es vielleicht besser gewesen, abzuwarten. Es wäre vielleicht ein Anbieter gekommen, dem Leimersheim für einen Ausbau groß genug gewesen sei. Die Fraktionen waren sich einig, dass man dem Ausbau zustimmen müsse. Nach der ersten Offenlage des Bebauungsplans „Im Brühl“ stellte Ullrich Villinger die Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vor. Eine Auswahl: Ein Fußweg von der Straße im Baugebiet bis zum Fischmal wird auf drei Meter verbreitert, um Gewässer- und Gehölzpflege zu ermöglichen. Ein Eigentümer beklagt sich, dass sich sein Grundstück als Bauplatz eigne, im Plan aber durch zwei geplante Bauplätze zerschnitten werde. Ferner fordert er zu Erschließung eine andere Straßenführung. Villinger führte aus, dass sich nach dem Vorschlag ein unwirtschaftlicher Erschließungsansatz ergeben würde. Die Festsetzungen seien Teil der kommunalen Planungshoheit und die Grundstücksaufteilung ließe sich nur durch eine Neuordnung der Flurstücke realisieren. Die Kreisverwaltung wies darauf hin, dass die Regelungen zur Vorgartengestaltung nur als Hinweis und nicht als Vorgabe enthalten seien. Schardt merkte an, sie sei immerhin eine Zielsetzung. Die untere Naturschutzbehörde verlangte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Darin wird verlangt, dass keine Lampen mit Leuchtwirkung zu Ufersäumen installiert werden dürfen und Bauarbeiten, außer Innenausbau, nur bei Tageslicht erfolgen dürfen. Die SGD Süd regt unter anderem Hinweise auf den Hochwasserschutz an. Laut Pfalzwerke ist ein Trafohäuschen an der Einfahrt über den Brühlweg nötig. Nach einem Schallgutachten sind für die Lärmimmission vom Sport- und Veranstaltungsbereich keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Durch die Geräusche, die von einem Busunternehmen ausgehen, benötigen die Gebäude auf drei Grundstücken im Nordwesten passiven Schallschutz. Eine Schallschutzwand direkt bei dem Betrieb hält man für unverhältnismäßig. Der Rat hat beschlossen, das Baufenster für die Mehrfamilienhäuser im Westen des Gebiets anzupassen, um sicherzustellen, dass die Gebäude an der neuen Straße und die Stellflächen bei den Nachbargrundstücken angeordnet werden. Der Rat gab den Plan für die zweite Offenlegung frei.

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