PHILIPPSBURG Zwischenlager Philippsburg: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

Das Brennelemente-Zwischenlager am Standort Philippsburg. Hier werden künftig hochradioaktive Abfälle gelagert. Die notwendigen
Das Brennelemente-Zwischenlager am Standort Philippsburg. Hier werden künftig hochradioaktive Abfälle gelagert. Die notwendigen Genehmigungen wurden dazu nun erteilt.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung die Genehmigung erteilt, vier Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Brennelement-Zwischenlager Philippsburg aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Philippsburg sicher aufbewahrt werden können“, erläutert der Leiter der BGZ-Abteilung Genehmigungen Stefan Weber. Demnach sollen die Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland in den nächsten Jahren vom französischen La Hague in das Zwischenlager Philippsburg gebracht werden. „Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest“, betont der Leiter des Zwischenlager-Standorts Philippsburg Steffen Vonderau. Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Vier Standorte

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht der für die BGZ-Kommunikation am Standort Philippsburg verantwortliche Mitarbeiter Stefan Mirbeth deutlich. „Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.“

Ins Bundesland Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen worden: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in Castor-Behältern seit dem Jahr 2011. Er verlief laut offiziellen Angaben reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere Castor-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um Castor-Behälter des Typs „HAW28M“, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden beziehungsweise noch werden.

Vertraglichen Pflicht

Bis ins Jahr 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ habe von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen wie etwa im November 2021 in der Bruhrainhalle in Philippsburg, wie sie in ihrer Mitteilung schreibt. Sie werde diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch im Internet unter der Adresse www.rueckfuehrung.bgz.de.

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