Kaiserslautern Zur Sache: 97 rechtskräftige Strafen nach dem Derby 2014

Zu den Ausschreitungen beim Spiel des FCK gegen den KSC am 4. Oktober 2014 – und den Folgen für Beteiligte – informierte gestern auch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. „Gewalt bei Fußballspielen wird strafrechtlich verfolgt“, warnte der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring. Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen könnten als einfache oder gefährliche Körperverletzung strafbar sein. Gehring: „Gefährlich im Sinne des Strafgesetzbuchs ist eine Körperverletzung beispielsweise dann, wenn sie mittels eines gefährlichen Werkzeugs oder mit einem anderen gemeinschaftlich begangen wird. Versuchte Körperverletzung ist ebenfalls strafbar.“ Auch sollte man tunlichst darauf verzichten, aus der Menge heraus zu Gewalttaten aufzurufen oder sich zu vermummen. Gehring ging auch auf die Konsequenzen ein: Wegen der Ausschreitungen vom 4. Oktober 2014 wurden bisher 97 rechtskräftige Strafen ausgesprochen. Weitere Verfahren laufen noch. Wegen einfacher Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden in vielen Fällen Geldstrafen in Höhe jeweils mehrerer Monatslöhne verhängt, wegen gefährlicher Körperverletzung auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Insgesamt sind bei der Staatsanwaltschaft mittlerweile 401 Ermittlungsverfahren anhängig. Davon richten sich 198 Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und 203 Verfahren gegen identifizierte Beschuldigte. 115 dieser 203 Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte wurden bislang durch Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebung abgeschlossen. (bgi)

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