Mittelbrunn Wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau eingeführt

Die neue Beitragssatzung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Die neue Beitragssatzung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Rückwirkend zum 1. Januar 2023 werden nun auch in Mittelbrunn wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau erhoben. Die entsprechende Satzung hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Gemeindeanteil beim Ausbau von Straßen beträgt 30 Prozent. Die Eigentümer beitragspflichtiger Grundstücke im Ort tragen also 70 Prozent der Ausbaukosten. Ein Grundstück wird bis zu einer Tiefe von 40 Metern bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Wie Ortsbürgermeister Walter Altherr (CDU) erläuterte, sind die Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2023 wiederkehrende Beiträge einzuführen. Deshalb müsse die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, gleichzeitig wurde die bisherige Satzung außer Kraft gesetzt. Weiter führte Altherr aus, dass man nun einen Fünfjahresplan aufstellen und dann die Kosten ermitteln müsse, die in die Beiträge einfließen. Danach könnten konkrete Zahlen und Beitragsbeispiele genannt werden.

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