Gerhardsbrunn Wiederkehrende Beiträge ab Januar

Im kommenden Jahr sollen zwei Kreisstraßen ausgebaut werden.
Im kommenden Jahr sollen zwei Kreisstraßen ausgebaut werden.

Ab dem kommenden Jahr werden in Gerhardsbrunn wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben. Das hat der Ortsgemeinderat beschlossen. Wird eine Straße ausgebaut, zahlen also nicht mehr lediglich die Anlieger dafür. Die Abrechnung erfolgt über regelmäßig zu zahlende Beträge, die alle Grundstückseigentümer im Ort entrichten. Der Gemeindeanteil wurde auf 40 Prozent festgelegt. Das heißt, dass die Grundstückseigentümer 60 Prozent der Straßenbaukosten zu zahlen haben, den Rest trägt die Gemeinde. Im kommenden Jahr soll mit dem Ausbau der beiden Kreisstraßen K67 und K68 begonnen werden. In diesem Zuge werden dann alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer im gesamten Ort zur Zahlung wiederkehrender Beiträge herangezogen. Jedoch lediglich für den Ausbau der Gehwege und der Straßenbeleuchtung. Der Ausbau der Fahrbahn ist Sache des Landkreises, da es sich um Kreisstraßen handelt.

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