Kaiserslautern Urteil: Flüchtling aus Pakistan darf bleiben

Der in Kaiserslautern arbeitende pakistanische Flüchtling Muhammad Naveed Anwar darf bleiben (der „Marktplatz Kaiserslautern“ berichtete). Das Verwaltungsgericht Trier hat ihm nun einen sogenannten subsidiären Schutzstatus zugebilligt. Er bekommt eine Aufenthaltserlaubnis und fängt nun an, Pläne für ein endlich sicheres Leben zu schmieden.

Glaubhaft und schutzwürdig, das sind wohl die wichtigsten Worte für Muhammad Naveed Anwar aus dem Urteil von Richter Reinhard Dierkes, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Trier. „Ich bin doch kein schlechter Mensch“, hatte Anwar bei der Verhandlung seine Geschichte und seine Bitte, in Deutschland bleiben zu können, abgeschlossen – und er darf. Wie berichtet, wurde der damalige Koranschüler von den Taliban in seinem Heimatland Pakistan gefoltert. Sie wollten ihn gefügig machen, er sollte ein Selbstmordattentat auf einem Basar durchführen. Er weigerte sich, konnte schließlich fliehen und wurde dabei angeschossen. Über den Iran, die Türkei, Griechenland und Belgien war er nach Deutschland gekommen, hatte im Januar 2014 einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte diesen abgelehnt – zu unrecht, wie Richter Dierkes nun feststellte. Anwar habe nicht ausreichend Möglichkeit gehabt, Stellung zu nehmen. Das in Belgien begonnene Asylverfahren hätte weitergeführt werden müssen. Ein Vertreter des Bamf war vor Gericht nicht anwesend. Die Situation in Pakistan sei bekannt, Schutz vor der Rache der Taliban innerhalb des Landes nicht möglich, begründete der Richter die Zuerkennung des sogenannten subsidiären Schutzstatus und somit des Bleiberechts. Ein richtungsweisendes Urteil für andere Abschiebungen nach Pakistan sieht Anwars Anwalt Detlev Albrecht aus Kaiserslautern allerdings nicht. „Asylfälle sind immer Einzelfälle.“ Sein Mandant ist einfach nur froh. Die starke Anspannung der vergangenen Wochen, ja der vergangenen neun Jahre, ist abgefallen. Er konnte nun einen Flüchtlingspass mit Aufenthaltstitel beantragen und freut sich darauf, bald das graue Dokument ähnlich des deutschen Reisepasses in Händen zu halten – auch wenn er damit nicht alle Rechte, die ein Deutscher hat, bekommt. Eine Arbeitserlaubnis besteht bereits und Anwar will baldmöglichst aus der Gemeinschaftswohnung in Lauterecken ausziehen, näher an seine Arbeitsstelle in Kaiserslautern. Sein Deutsch wird täglich besser und seine Bemühungen, die Sprache zu lernen, will er jetzt – neben dem Vollzeitjob im Dönerladen – noch verstärken. (dbö/Archivfoto: Böhm)

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