Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Pro und Contra: Müsste die Stadt Cannabis auf Volksfesten verbieten?

Ist Cannabis wirklich schlimmer als Alkohol? Die Diskussion um ein Cannabis-Verbot auf der Kerwe ist nach dem Ratsbeschluss auf
Ist Cannabis wirklich schlimmer als Alkohol? Die Diskussion um ein Cannabis-Verbot auf der Kerwe ist nach dem Ratsbeschluss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene entbrannt.

In der jüngsten Stadtratsitzung hat die Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken ein Verbot von Cannabis-Konsum auf Volksfesten abgelehnt. Schausteller fürchten, dass Besucher der Kerwe fernbleiben. Bedeutet die Ratsentscheidung wirklich eine Vernachlässigung des Jugendschutzes? Oder legt ein Verbot eher die Doppelmoral in Hinblick auf Alkohol und irrationale Ängste offen?

Pro: Es braucht Cannabis-freie Räume für Minderjährige

Von Simone Schmidt

Dass Cannabis rauchen nicht auf Volksfeste gehört, dafür gibt es einen breiten Konsens in der Gesellschaft. Einige stört der markant-süßliche Geruch der Joints, der eindeutig dem Konsum von Drogen zuzuordnen ist. Die meisten aber argumentieren richtigerweise mit dem Gesundheitsschutz, selbst wenn sie generell für eine Legalisierung von Cannabis unter gewissen Auflagen und kleinen Mengen sein sollten. Diesem Konsens bei Volksfesten steht ein Gesetz gegenüber, das nicht klar genug regelt, was dort erlaubt ist und was nicht. Daher braucht es eine klare Linie. Das sieht man in vielen Kommunen der Pfalz genau so. Selbst in Bad Dürkheim, wo an das Gelände des Wurstmarkts ein Jugendzentrum grenzt und man davon ausgeht, dass Kiffen auf dem Weinfest dadurch untersagt ist, strebt man ein Verbot an.

Etwas, das eine Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken im Stadtrat Kaiserslautern für nicht nötig erachtet. Das Innenministerium in Mainz beurteilt die Gesetzeslage nur, so wörtlich, als „de facto“ klar. Aber nicht als „de jure“ klar. Auch die Deutsche Bahn hat ohne Gegenprotest ihre Hausordnung geändert und sich für joint-freie Bahnhöfe ausgesprochen. Gut so. Auf Volksfeste kommen auch junge Eltern mit Kindern sowie Jugendliche. Minderjährige sollen nicht noch dort mit der für sie verbotenen Droge in Berührung kommen. Verbote sind klare Grenzen. So wie Grenzen, die verantwortungsvolle Eltern ihren Kindern aufzeigen. Die mögen sich nicht immer an sie halten, aber sie kennen sie.

Cannabis ist keine harmlose Droge. Cannabis ist zwar in Deutschland, Europa und weltweit die am häufigsten konsumierte illegale beziehungsweise halblegale Droge, vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Trotzdem konsumieren verhältnismäßig wenige im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren: Fast 90 von 100 Jugendlichen kiffen nicht, sagt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Aber der enthaltene Wirkstoff THC im Haschisch ist immer weiter gestiegen. Experten geben an, dass fast die Hälfte der Menschen in Suchtberatungsstellen wegen Cannabis kommen. Dauerhafter und intensiver Cannabiskonsum wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Gehirns aus und steht im Verdacht, Ursache für psychische Erkrankungen zu sein. Unter diesen Bedingungen braucht es Cannabis-freie Räume vor allem für sehr junge Menschen.

Cannabis der legalen Droge Alkohol gegenüberzustellen, hilft in der Debatte nicht weiter. Hier ja und dort nein, ist keine Doppelmoral. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Aber auch beim Alkohol muss auf Festen stärker im Sinn des Jugendschutzes kontrolliert werden. Und wer gesünder leben will, muss die mehr als zehn Liter reinen Alkohols vor Augen haben, die im Hochkonsumland Deutschland jede Person ab 15 Jahren im Schnitt jährlich trinkt. Keine Frage.

Contra: Irrationale Angst vor einem Kulturverfall statt Jugendschutz

Von Gundula Zilm

Warum soll auf Festen, die hauptsächlich vom Konsum einer Droge, nämlich Alkohol, leben, eine andere verboten werden? Dass Cannabis gesundheitsschädlicher als Alkohol sei, ist nicht wissenschaftlich belegt. Und vor allem für Volksfeste dürfte Cannabis das kleinere Risiko sein: Während Alkohol eher aggressiv macht – fast jede dritte Gewalttat geschieht unter Alkoholeinfluss –, wirkt Cannabis eher beruhigend. Warum also Cannabis verbieten und Alkohol ausschenken?

Alkohol ist bei uns nicht nur gesellschaftlich akzeptiert, sondern oft verpflichtend. Wer in der Peer Group nicht mittrinkt, gehört nicht dazu. Erwachsen ist, wer Bier oder Schnaps verträgt. Und im Business geht vieles bei einem Drink leichter. Dass die meisten „Familienfeste“, wie die Lauterer Kerwe, mit dem Bierfassanstich eröffnet werden, stört niemanden. Was ist das für ein Vorbild?

Dies zeigt: Es geht weniger um Jugendschutz, sondern mehr um gesellschaftliche Konventionen. Cannabis gehört im Gegensatz zu Alkohol nicht zu unserer Kultur; es ist etwas Neues, und alles Neue macht Angst und verunsichert. Schnapsleichen auf Volksfesten, prügelnde und gewalttätige Betrunkene gehören zum gewohnten Bild. Kiffende Personen hingegen sind Sinnbild dafür, dass eine Gesellschaft verkommt. Seit dem 1. April ist nicht mehr Cannabis zu riechen. Warum sollte gerade die Kerwe zur Kiffer-Hochburg werden? All diese Ängste sind irrational. Wer mit dem Jugendschutz argumentiert, muss gleichermaßen vor Alkohol, Nikotin und Cannabis warnen und aufklären.

Dass Argument des Passiv-Kiffens zieht ebenso nicht. Tatsächlich ist Passiv-Rauchen ein Problem: in geschlossenen Räumen. Im Freien ist es jedoch kaum möglich, so viel THC einzuatmen, dass es eine Wirkung zeigt. Betrunkene oder die Animation zum Mittrinken sind gefährlicher für Kinder und Jugend.

Ein anderes Thema ist die Sinnhaftigkeit eines städtischen Cannabis-Verbots für Volksfeste. Man kann darüber streiten, ob ein solches Verbot überflüssig ist, da Kiffen wegen der mutmaßlich permanenten „unmittelbaren Gegenwart“ von Minderjährigen eh laut Bundesgesetz verboten ist. In der Praxis kann niemand wirklich kontrollieren, ob ein Kind gerade zu nah war. Das Problem ist das schwammige Gesetz. Stünde darin ein bundesweites Cannabis-Verbot für Volksfeste, müssten sich nicht die Kommunen damit herumschlagen und es gäbe keinen Flickenteppich. Das Gesetz hat zu viele Lücken: Warum gibt es ein Kiff-Verbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr, aber für Volksfeste keine Regelung? Warum darf ich bis 100 Meter vom Eingangsbereich einer Kita oder Schule ohne Zeitbeschränkung, also auch nachts nicht kiffen? Warum ist nicht festgelegt, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren soll, sondern nur von der „zuständigen Behörde“ die Rede, die von der Landesregierung bestimmt werden soll. Was der Bund nicht geregelt kriegt, darf nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Zumindest eine landesweite Regel wäre nötig.

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