Kaiserslautern Lange Liste an Vergehen: 27-Jähriger vor Gericht

Unter anderem wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln musste sich ein 27-Jähriger vor dem Landgericht
Unter anderem wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln musste sich ein 27-Jähriger vor dem Landgericht verantworten.

Vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 27-Jährigen begonnen, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorwirft. Allein dafür sieht das Strafgesetzbuch im Regelfall eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Laut Anklage hat sich der Mann aber noch mehr zu Schulden kommen lassen.

Ihm werden unter anderem versuchte Nötigung, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, unerlaubter Besitz von Munition, unerlaubter Besitz verbotener Gegenstände, Trunkenheit im Verkehr, mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz zur Last gelegt.

So soll der Angeklagte am 4. Juli vergangenen Jahres in der Merkurstraße einer Polizeistreife aufgefallen sein, als er mit einem Fahrzeug Schlangenlinien fuhr. Bei der Kontrolle habe er sich nur mit Mühe auf den Beinen halten können und deutliche Ausfallerscheinungen gezeigt. Alkohol- und Drogentests seien positiv gewesen. Bei einer Durchsuchung seien eine scharfe Patrone, Ecstasytabletten und Kokain gefunden worden. Außerdem hätten die Beamten festgestellt, dass der Mann keine Fahrerlaubnis hatte und sein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs gewesen sei.

Der Ex-Freundin aufgelauert

Am 19. September 2023 soll der von Eifersucht geplagte Angeklagte seine frühere Freundin vor deren Wohnung abgepasst haben, nachdem er diese regelrecht belagert haben soll. Als sie aus dem Haus gekommen sei, habe er sie mit einer Gaspistole bedroht und gefragt: „Wo ist er?“. So habe er versucht, die Frau dazu zu bewegen, den Aufenthalt ihres vermeintlichen neuen Liebhabers preiszugeben, den es tatsächlich gar nicht gegeben haben soll. Die junge Frau habe noch vor den Augen des Angeklagten die Polizei gerufen, bei deren Erscheinen er mit seinem Auto geflüchtet sei. Die Beamten hätten ihn aber kurze Zeit später stellen können. Bei dem Mann und in dessen Wohnung seien Marihuana und Kokain gefunden worden. Außerdem sei er in Besitz von 25 Patronen scharfer Munition, eines Schlagrings und eines Einhandmessers gewesen, mit denen er seine Drogengeschäfte abgesichert habe.

In einer weiteren Anklage wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, sich 2023 nach der Verbüßung einer längeren Haftstrafe weder bei seiner Bewährungshelferin gemeldet noch die vorgeschriebenen Drogenscreenings durchgeführt zu haben.

Zeugenaussagen erhärten Vorwürfe

Nach der Vernehmung zur Person des Angeklagten regten die Verteidiger Gespräche an, um eine Verständigung mit vereinbarten Strafober- und Untergrenzen herbeizuführen. Der Oberstaatsanwalt machte deutlich, solche Gespräche nicht unter Zugrundelegung eines minderschweren Falles des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu führen. Der Vorsitzende gab daher das Scheitern bekannt.

In seiner Vernehmung zur Sache bekannte sich der Angeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, schränkte aber ein, das aufgefundene Kokain, das in vier Beutel verpackt war, sei ausschließlich zum eigenen Konsum bestimmt gewesen. Das Cannabis habe er teilweise verkaufen wollen, um seinen Konsum zu finanzieren, zum Teil sei es für ihn selbst bestimmt gewesen. Die Vernehmung von Zeugen erhärteten die Vorwürfe der Anklage. Die Beweisaufnahme wird am 1. März fortgesetzt.

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