Grünstadt Zeigt her eure Baulücken

Die Landesplaner wollen die rheinland-pfälzischen Kommunen dazu bringen, zuerst ihre Baulücken im Ort zu schließen, bevor sie Baugebiete ausweisen oder erweitern, das heißt weitere Flächen versiegeln. Dagegen erhebt die Verbandsgemeinde (VG) Grünstadt-Land Einspruch. Sie sieht durch die geplante neue Auflage des Landesentwicklungsprogramms (LEP) die Planungshoheit ihrer 16 Ortsgemeinden gefährdet.

Derzeit geht die Stellungnahme der VG durch alle Ortsgemeinderäte, die dem Einspruch zustimmen sollen. Der Kirchheimer Rat hat das am 27. Januar getan, nächste Woche steht das Thema in Battenberg, Quirnheim und Ebertsheim auf der Tagesordnung. Hintergrund ist die aktuelle Teilfortschreibung des LEP IV, das 2008 in Kraft getreten ist und für zehn Jahre die räumliche Entwicklung des Landes bestimmt. Ein zentraler Grundsatz lautet: Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Diesem vernünftigen Ziel wird inzwischen wohl keine Kommune mehr widersprechen, doch die Praxis lehrt, dass es gar nicht so einfach ist, den Ortskern zu verdichten. Nicht selten gibt es freie Flächen, die sich aufgrund ihrer Größe oder des Zuschnitts nicht dafür eignen, ein Haus darauf zu bauen. Oder die Eigentümer wollen es für den Nachwuchs freihalten. Oder es handelt sich um Gärten oder Rebflächen, die als solche erhalten bleiben sollen. Beispiel Jesuitenhof Dirmstein: Das Weingut besitzt einen Wingert mitten im Dorf, den die Inhaber Schneider als Herzstück ihres Betriebs bezeichnen. Eine Freigabe zur Bebauung kommt für sie nicht infrage. Wenn aber solche Flächen von der Landesplanung bei der Abwägung, ob neues Bauland erschlossen werden darf, in die Waagschale geworfen würden, so die VG-Verwaltung, könnte das für die Gemeinden das Aus für ihre bauliche Entwicklung bedeuten. „Die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Kommunen wird eingeschränkt beziehungsweise sogar verhindert“, heißt es in dem Kommentar, den die VG gegenüber dem Land abgeben will. Nicht dem Markt zur Verfügung stehende Grundstücke dürften nicht zu den „verfügbaren Flächenpotenzialen im Innenbereich“, wie es im LEP heißt, zählen. Außerdem: Alle Baulücken erfassen und bewerten zu müssen, bedeute mehr Personal- und eventuell auch Planungskosten für die Kommunen. Im Kirchheimer Ortsgemeinderat wurde durchaus differenziert über das Thema Baulücken diskutiert, obwohl man sich einstimmig der VG-Stellungnahme anschloss. In Gerolsheim tauchte die Forderung nach einem Baugebot auf. Auf RHEINPFALZ-Anfrage verweist Erwin Fuchs, Leiter der VG-Bauabteilung, beim Stichwort Baugebot auf Paragraf 176 des Baugesetzbuchs. Darin steht unter anderem, dass eine Gemeinde Eigentümer verpflichten kann, innerhalb einer angemessenen Frist ihr Grundstück zu bebauen. Es sei denn, die Bebauung ist einem Eigentümer finanziell nicht zuzumuten. In diesem Fall könne der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, heißt es in dem Paragrafen weiter. „Das alles ist sehr heikel“, begründet Erwin Fuchs, warum die Möglichkeit des Baugebots seines Wissens in der VG Grünstadt-Land noch nirgends angewendet wurde. „Da geht niemand gern dran“, so Fuchs. Was es allerdings öfter gebe, seien vertragliche Regelungen zwischen einer Gemeinde und dem Käufer eines ihrer Grundstücke, beispielsweise in Neubaugebieten. „Da heißt es öfter mal, dass der Käufer verpflichtet ist, den Bauplatz innerhalb von fünf Jahren zu bebauen.“ Werde das Grundstück aus privaten Händen verkauft, habe eine Kommune keinen Einfluss darauf, was mit dem Bauplatz passiert. (ww/ks)

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