Obersülzen Teilregionalplan Windenergie: Was der Rat kritisiert
Nach dem Entwurf des Teilregionalplans sollen in Rheinland-Pfalz bis Ende 2027 auf mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche Windräder errichtet sein, bis 31. Dezember 2032 gar auf 2,2 Prozent. Im Regionalplan Rhein-Neckar sollen deshalb Vorranggebiete für Windkraftanlagen (WKA) ausgewiesen werden, in denen andere Nutzungen ausgeschlossen sind. Außerdem ist vorgesehen, dass es dort nicht zulässig sein wird, in der Bauleitplanung Begrenzungen für die Höhe baulicher Anlagen festzusetzen.
Überschneiden sich Windenergie-Vorranggebiete mit Flächen, die als Areale für Grünzüge, Natur- sowie Gewässerschutz, Wald, Forst und Landwirtschaft priorisiert sind, so soll die Errichtung und der Betrieb von WKA zulässig sein. Schon vor rund eineinhalb Jahren wurde in Rheinland-Pfalz der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen auf einheitlich 900 Meter verringert.
Kleinere Anlagen in Häusernähe gefordert
Der Obersülzer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf des Teilregionalplans zur Kenntnis genommen, aber in zwei Punkten deutlich Stellung bezogen: Zum einen müsse die Verringerung der Entfernung zur Bebauung „zwingend einhergehen mit einer Reduktion der Höhe der Anlagen, die im Nahbereich der Ortslage stehen“, formulierte Bürgermeister Andreas Lehmann (SPD). Zum anderen stellte das Gremium klar, dass die Ausweisung eines WKA-Vorranggebietes auf einer Fläche, bei der diskutiert wird, ob sie unter Naturschutz gestellt wird, „ein absoluter Widerspruch“ sei. Die Entscheidung über den Status als Schutzbereich müsse abgewartet werden, bevor ein Areal für die Bebauung mit Windrädern freigegeben wird. Dieses Statement wurde bei einer Gegenstimme beschlossen. Allerdings sind in der Fortschreibung des Teilregionalplans sowieso Flächen explizit von der Windradnutzung ausgeschlossen, die als Naturschutzgebiet vorgesehen sind.