Grünstadt Platane droht „Rückschnitt“

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Bausünden oder Verwaltungsfehler? Diese Frage wurde in der Sitzung des Gemeinderats Carlsbergs nicht abschließend beantwortet. Es ging um das Bistro Platane am Ortseingang aus Richtung Wattenheim, das, wie sich herausgestellt hat, nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplans errichtet wurde, und auf dessen Grundstück ein Blumengeschäft in einem Holzhaus betrieben wird, was aus Sicht der Verwaltung unzulässig ist.


Um es vorweg zu nehmen, seitens des Gemeinderats soll dem Besitzer Micha Sommer geholfen werden, sofern er die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans übernimmt. Der Betroffene, der in der Vorlage der VG-Verwaltung genannt ist, war anwesend. Anschließend sagte er zur RHEINPFALZ, dass er mit der Vorgehensweise, wie der Rat sie beschlossen habe, nicht einverstanden sei. „Ich werde mit meinem Anwalt beraten. Lieber wäre mir eine Lösung gewesen, die mir endlich Ruhe verschafft hätte, dann hätte ich auch gerne das Geld für die Änderung des Bebauungsplans in die Hand genommen.“ So wolle er die Beschlüsse aber nicht mittragen. Was genau ist in Carlsberg eigentlich passiert? Auch das ließ sich abschließend bislang nicht klären. Es gibt einen gültigen Bebauungsplan für das Gebiet „Wohnpark westlich des Ortskerns“. In diesem Bereich hat Sommer gebaut – mit Baugenehmigung, wie er betont. Die Verwaltung stellt dazu fest: Das ehemalige Wohnhaus „wurde abweichend von der erteilten Baugenehmigung ungefähr hälftig (zirka 50 Quadratmeter) außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet.“ „Das stimmt so nicht, das Gebäude steht vier Meter außerhalb des ursprünglichen Baufensters, dafür habe ich aber eine genehmigte Planung der Kreisverwaltung“, so Sommer. Ohne Baugenehmigung sollen ein Lagerraum hinter dem Bistro, ein Wintergarten und eine Garage errichtet worden sein. Sofern die ganzjährig bestuhlte Terrasse mehr als die genehmigten zwölf Sitzplätze umfasse, sei dies auch nicht genehmigt, schreibt die Hettenleidelheimer Verwaltung. Seltsam wird die Sitzungsvorlage unter dem vierten aufgelisteten Punkt. Hier scheint die Verwaltung nur zu mutmaßen, denn sie schreibt: „Ohne Baugenehmigung wurde wohl eine Küche eingebaut, nachdem zumindest Speisen laut Internetauftritt www.bistro-platane.de angeboten werden. Wahrscheinlich handelt es sich um den ursprünglich als Küche eingezeichneten Raum im Untergeschoss.“ Ob dies bei einer gemeinsamen Kontrolle von Kreisverwaltung und VG so festgestellt wurde oder ob die Verwaltung dies „vermutet“, bleibt offen. In der Sitzungsunterlage bezieht sich die VG lediglich auf den Internetauftritt. Hierzu hat Sommer bestätigt, dass er eine Küche betreibt, dies allerdings mit Abnahme durch die Kreisverwaltung, denn sonst dürfe er keine Speisen anbieten. Laut Bebauungsplan sei auch die Nutzung des Holzhauses als Blumengeschäft derzeit nicht genehmigungsfähig, so die VG-Verwaltung. Um hier der Betreiberin nicht die Existenzgrundlage zu entziehen, bittet die Gemeinde die Kreisverwaltung um eine Duldung, solange die Frau das Geschäft führt. Sobald sie das Gewerbe aufgebe, soll dort kein Geschäftsbetrieb mehr zugelassen werden, so Ortsbürgermeister Werner Majunke. Der Gemeinderat sprach sich für die Änderung des Bebauungsplans aus, sofern Sommer die Kosten übernimmt. Die übrigen Beanstandungen müssen aus Sicht der Gemeinde mit jeweils eigenen Bauanträgen vom Betreiber Micha Sommer legalisiert werden, dies sei nicht von der Gemeinde zu regeln und derzeit nicht Gegenstand der Beratung, wie Majunke vor der Abstimmung betonte. (jös)

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