Grünstadt Musikschulgelände: Bauinteressenten haben länger Zeit, ihre Pläne einzureichen

Das Musikschulgelände in Grünstadt.
Das Musikschulgelände in Grünstadt.

Eigentlich sollten die Konzepte für eine Bebauung des Musikschulgeländes bis zum Fronleichnamstag eingereicht sein. Nun ist die Frist für die Bewerber etwas verlängert worden.

Wenn die Musikschule die Schlachthofstraße verlassen hat und die Schüler im sanierten Leininger Oberhof unterrichtet werden, soll auf dem Gelände ein Mehrgenerationen-Haus gebaut werden. Die Stadt sucht dafür ein gutes Konzept und hat deswegen eine Ausschreibung verfasst, in der sie die Bedingungen für potenzielle Bauherren festsetzt. Eigentlich sollten die Interessenten die Unterlagen bis zum 3. Juni einreichen, bis zum 10. Juni sollten die Modelle beim Architekturbüro abgegeben werden, das das Projekt begleitet. Nun ist die Frist auf Wunsch der Bewerber um vier Tage verschoben worden, wie die Stadtverwaltung am Dienstag auf Anfrage mitteilte.

Sieger steht am 6. Juli fest

Die Fachjury – bestehend aus Vertretern des Stadtvorstands und der städtischen Bauabteilung, des Stadtrats und drei externen Fachleuten – habe das genehmigt. „Am 24. Juni werden die eingegangenen Angebote und Konzepte der Fachjury vorgelegt und diese entscheidet über das Siegerkonzept, welches dann am 6. Juli im Stadtrat beschlossen werden soll“, informiert Büroleiter Joachim Meyer. Wie viele Angebote eingereicht wurden, ist noch nicht bekannt, auch über die Qualität kann noch nichts gesagt werden. „Ob die Stadt mit den Konzepten zufrieden ist, kann erst nach der Fachjurysitzung beurteilt werden, da diese beim Architekturbüro hinterlegt sind“, sagt Meyer. Auf dem 2552 Quadratmeter großen Gelände der Musikschule soll ein Wohnhaus entstehen, in dem auch Büroräume Platz finden. 50 Prozent der Wohnfläche müssen für Menschen zur Verfügung stehen, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Wenn kein Konzept Gefallen findet, kann die Stadt das Verfahren beenden, ohne dass Schadensersatzansprüche der Teilnehmer gegenüber der Stadt entstehen. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt, es soll über einen Erbpacht-Vertrag an den Bauherrn verpachtet werden. Die Begleitung des Projekts durch ein Architekturbüro und weitere Kosten des Verfahrens werden mit 25.000 Euro aus einem Förderprogramm des Landes gesponsert.

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