Frankenthal
Jaguar-Fahrer muss nach Horror-Unfall ins Gefängnis
Bei der Urteilsverkündung bricht der Vorsitzenden Richterin Mirtha Hütt in jenem Moment die Stimme, als sie von dem kleinen Jungen erzählt, der diese Welt nie entdecken wird, und von seiner Schwester, die ohne Mutter und ohne Bruder aufwächst. Der einjährige Finn, seine 31-jährige Mama und ihre 27-jährige Beifahrerin sind im September 2020 bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße zwischen Weisenheim am Berg und Kirchheim (Kreis Bad Dürkheim) gestorben. Sie hatten keine Chance. Ein fünf Wochen altes Mädchen wurde bei dem Unfall schwer verletzt.
„Es gibt keine Strafe, die den Tod dreier Menschen wiedergutmachen kann“, sagt Richterin Hütt am Freitag. Und doch musste das Landgericht Frankenthal ein Urteil gegen jenen Mann fällen, der den Unfall verursacht hat: Weil er in seinem Jaguar viel zu schnell unterwegs war, geriet er in einer Kurve in den Gegenverkehr und rammte den Mitsubishi von der Fahrbahn, in dem die vier Menschen saßen. Der Fahrer war laut Gutachten mit Tempo 140 bis 150 unterwegs. Als er gegen den Mitsubishi prallte, hatte er noch zwischen 122 und 127 Stundenkilometer auf dem Tacho.
Richterin: „Das war Wahnsinn“
Dafür muss der Mann wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Führerschein ist weg und vor dem Ablauf von zwei Jahren darf er auch keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Richterin ordnet den Unfall klar ein: „Es war kein Augenblick-Versagen, es war keine Unachtsamkeit. Das war Wahnsinn. Es ist an Tragik kaum zu überbieten.“
Die Strafe hätte noch härter ausfallen können, wenn die Richter zu dem Schluss gekommen wären, dass der Angeklagte gegen einen recht neuen Paragrafen verstoßen hat: Bestraft werden können mittlerweile nämlich auch Fahrer, die – ohne die Beteiligung anderer – ein „Rennen gegen sich selbst“ fahren. Davon geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage aus.
Kein „Rennen gegen sich selbst“
Die Zweite Große Strafkammer kann dafür allerdings keine objektiven Beweise finden: „Nein, es war kein Rennen gegen sich selbst“, sagt die Vorsitzende Richterin Hütt. Der Jaguar-Fahrer habe sich zwar „grob verkehrswidrig“ und „rücksichtslos“ verhalten. Aber das Gericht habe nicht feststellen können, dass er mit seiner Fahrweise die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ erreichen wollte, was als Kriterium für ein solches Rennen gilt. Es komme hier maßgeblich auf die Intention des Täters an, erklärt Hütt: Der Jaguar-Fahrer sei zwar viel zu schnell gefahren, aber er habe ausgesagt, dass es nicht in seiner Absicht lag, die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ zu erzielen.
Das könne man glauben oder nicht, aber das Gericht müsse konkrete Anhaltspunkte finden, um das „Rennen gegen sich selbst“ auch nachweisen zu können. „Rasen allein macht eine Fahrt noch nicht zum Rennen“, sagt die Richterin.
Beschleunigung vor Kurve war „einzelnes Fahrmanöver“
Hinzu komme, dass man aufgrund der Auswertung des Steuergeräts des 381-PS-Jaguars zwar die Daten der letzten 200 Meter, also der fünf Sekunden vor dem Zusammenstoß, habe. Man wisse aber nicht, mit welcher Geschwindigkeit er zuvor unterwegs war: „Wir haben ein 700 Meter langes schwarzes Loch, in dem wir nicht wissen, wie der Angeklagte gefahren ist“, so Hütt. Aber die Aufzeichnungen des Steuergeräts ließen den Rückschluss zu, dass er nicht die ganze Zeit so schnell gefahren sein kann, sonst hätte das Automatikgetriebe in einen höheren Gang geschaltet. Die Beschleunigung vor der Kurve sei vielmehr ein „einzelnes Fahrmanöver“ gewesen.
Die Vorsitzende Richterin führt weitere Faktoren an, die gegen das „Rennen gegen sich selbst“ sprechen: Der Jaguar-Fahrer hatte nicht den schnellsten Modus seines Wagens eingeschaltet, das Fahrzeug war im Sportmodus, der Dynamikmodus war nicht zusätzlich eingeschaltet. Es handle sich bei der kurvigen Kreisstraße um „keine typische“ und damit gerade Rennstrecke. Außerdem kannte der Angeklagte die Strecke gar nicht. Er konnte also nicht das Motiv gehabt haben, eine irgendwann zuvor gefahrene „Bestzeit“ zu unterbieten.
Die Familien der Unfallopfer leiden
Mirtha Hütt ging auf das Leid ein, dass dieser Unfall verursacht hat, bekannte mit tränenerstickter Stimme, dass es auch für die Juristen schwierig war: „Einem kleinen Jungen wurde die Chance genommen, die Welt zu entdecken. Ein kleines Mädchen wird nie Mutter und Bruder kennenlernen.“ Die Familien der unschuldigen Unfallopfer litten. Auf der anderen Seite habe man einen geständigen und reuigen Angeklagten, der großes Leid verursacht und große Schuld auf sich geladen habe: „Hier sitzt ein Mann, der mit seiner Schuld kaum leben kann.“ Ein Mann, still, fast apathisch, dem das Leid der Opfer „alles andere als egal“ sei.
Sie glaube nicht, so Hütt, dass der Angeklagte jemals wieder rasen werde, sollte er den Führerschein wiederbekommen. Sie wisse aber auch, dass eine Gefängnisstrafe andere kaum zum Nachdenken bewegen werde: „Unser Urteil wird kaum einen Fahrer davon abhalten, weiter sinnlos zu rasen.“
Staatsanwaltschaft will Revision einlegen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft will Revision einlegen, sie sieht den Tatbestand des „Rennens gegen sich selbst“ gegeben. „Die Kammer hat sehr stark auf technische Umstände abgestellt. Das hat mich nicht überzeugt“, sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Seifert. Opfer-Anwalt Volker Hoffmann, der die Eltern der getöteten Beifahrerin vertritt, erklärt nach der Sitzung, seine Mandanten hätten noch nicht entschieden, ob sie Revision einlegten. Er sagt aber auch: „Ob er dreieinhalb Jahre oder viereinhalb Jahre in Haft sitzt, bringt die Tochter nicht wieder.“