Grünstadt „Bebauungsplan genehmigt Unrecht“

Nachdem es bis heute nicht gelungen ist, den vor 20 Jahren aufgestellten Bebauungsplan „Dorfzentrum“ in Mertesheim korrekt umzusetzen, soll Unrecht nun durch die erste Änderung dieses B-Plans abgesegnet werden. So jedenfalls sieht es Heinz Schlapkohl vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Bereits 2005 hatte er auf die Missstände hingewiesen, doch bis jetzt habe sich nichts geändert.

Schlapkohl, unter anderem Mitglied im Arbeitskreis Wasser des BUND-Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Beirat für Naturschutz im Kreis Bad Dürkheim, hatte damals scharf kritisiert, dass auch elf Jahre nach Inkrafttreten des B-Plans und Errichtung zahlreicher Gebäude der vorgeschriebene Ausgleich für die Versiegelung nicht erfolgt sei. Stattdessen habe die Ortsgemeinde einen Bolzplatz eingerichtet und die Uferrandstreifen an die Hauseigentümer verpachtet, welche dann ihre Gärten bis an den Eisbach ausgedehnt hätten. Vonseiten der Kreisverwaltung, die die Vorwürfe bestätigte, hieß es 2005, man strebe „eine gemeinsame Lösung“ an.

Bis heute sei aber nichts passiert, sagt Schlapkohl. Weiterhin stünden Kirschlorbeersträucher und Tuja-Hecken direkt am Flüsschen. In den ganzen neun Jahren „gab es keine Verfügungen und keine Geldbußen“. Im Gegenteil: Nun solle mit dem B-Plan „Dorfzentrum, 1. Änderung“ das unrechtmäßige Verhalten auf Dauer behördlich genehmigt werden. „Eine externe Ausgleichsfläche und ein mickriger Schutzstreifen von fünf Metern Breite sollen am Eisbach angelegt werden“, so der Naturschutzbeirat. „Wir fordern aber mindestens zehn Meter, von der Böschungsoberkante aus gemessen.“ Das sei wichtig, um der Dynamik des Gewässers, durch die auch mal ein Stück Ufer abbrechen könnte, Rechnung zu tragen. Außerdem bräuchten die tierischen und pflanzlichen Auengesellschaften zur Entwicklung ausreichende Schutzzonen.

„In Abstimmung mit der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde wurde bereits 2005 der fünf Meter breite Randstreifen im neu zu überarbeitenden Bebauungsplan festgelegt“, erklärt dazu der Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Erwin Fuchs. „Im Innenbereich gibt es keine verbindliche Zehn-Meter-Regel, insofern ist die Breite von fünf Metern zunächst einmal nicht zu beanstanden“, bestätigt Kreis-Sprecher Arno Fickus. Allerdings sei die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd noch zu beteiligen.

Zu beteiligen sei seinerseits der Landkreis im Genehmigungsverfahren des B-Plans. Dieser wurde „auf nachdrückliche Forderung von uns aufgestellt und ging uns am 20. Februar zu“, so Fickus. Die Untere Naturschutzbehörde erarbeite gerade eine Stellungnahme. Der Plan „Dorfzentrum, 1. Änderung“ beinhalte die 2005 angekündigte „gemeinsame Lösung“ von Kreis, Ortsgemeinde und betroffenen Grundstückseigentümern.

Die ursprüngliche Konzeption, etwa mit einer von Schlapkohl angemahnten parkähnlichen Gestaltung einer an das Baugebiet angrenzenden Fläche, konnte laut Fuchs nicht verwirklicht werden. „Zum einen fehlten die erforderlichen Grundstücke, zum zweiten konnte die Ortsgemeinde die Investitionskosten nicht tragen“, sagt der Bauamtsleiter. Das sei der Grund gewesen, weshalb kommunale Fläche am Eisbach verpachtet wurde – mit der Auflage, den B-Plan einzuhalten.

„Bei einer Bestandsaufnahme 2005 wurde festgestellt, dass von erforderlichen rund 11.500 Quadratmetern bereits etwa 8800 Quadratmeter Ausgleichsfläche realisiert waren“, so Fuchs. Um die noch ausstehenden Kompensationsdefizite zu beheben, habe die Ortsgemeinde sehr lange nach geeigneten und preislich akzeptablen Grundstücken gesucht. „Nachdem nun eines gefunden wurde, konnte die Plan-Änderung aufgegriffen werden“, erläutert er. Verfügungen und Geldbußen zur Durchsetzung von Auflagen seien in den neun Jahren nicht erforderlich gewesen, da es sich um ein laufendes Verfahrens gehandelt habe. (abf)

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