Leiningerland Ausbaubeiträge: Gericht kippt Satzung in Leiningerland-Dorf

Im April 2021 hat der Carlsberger Rat eine Satzung für Wiederkehrende Beiträge beschlossen. Doch sie enthält Regeln, die laut Ve
Im April 2021 hat der Carlsberger Rat eine Satzung für Wiederkehrende Beiträge beschlossen. Doch sie enthält Regeln, die laut Verwaltungsgericht fehlerhaft sind.

Die Regeln für Wiederkehrende Ausbaubeiträge müssen in Calrsberg „komplett neu gemacht“ werden, das ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt. Ein Grundstückbesitzer hatte Klage gegen Bescheide der Verbandsgemeinde Leiningerland eingereicht, was die Richter zum Anlass nahmen, die 2021 beschlossene Satzung genau unter die Lupe zu nehmen. Dabei stellte sich heraus: Es muss an etlichen Stellen nachgebessert werden. Ein Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob auch Anwohner an nicht formell erschlossenen und dem Verkehr gewidmeten Straßen zur Kasse gebeten werden dürfen – was bei der komplexen Bebauung in Carlsberg auf viele zutrifft. In diesem Punkt gibt es neue Rechtsprechung, mit der sich die Satzung wohl nicht vereinbaren lässt. Sollte dem tatsächlich so sein, müssten deutlich mehr Bürger Wiederkehrende Beiträge leisten als bisher angenommen. Näheres dazu lesen Sie hier.

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