Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Stadtklinik: Arbeitsgericht will im Herbst über fristlose Kündigung von Mediziner entscheiden

Angebliche Vorfälle bei zwei Operationen im Januar 2020 nennt die Anwältin der Stadtverwaltung unter anderem als Gründe für die
Angebliche Vorfälle bei zwei Operationen im Januar 2020 nennt die Anwältin der Stadtverwaltung unter anderem als Gründe für die damals ausgesprochene Kündigung.

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Frankenthal und einem ehemaligen Spitzenmediziner der Stadtklinik wird das Arbeitsgericht Ludwigshafen entscheiden müssen, ob die im Januar gegen den Arzt ausgesprochene fristlose Kündigung ausreichend begründet und damit wirksam ist. Der in solchen Verfahren vorgeschriebene Gütetermin brachte am Mittwoch keine Einigung zwischen den Parteien.

Die Trennung von dem Arzt, der seit 2013 im Frankenthaler Krankenhaus tätig war, ist nach dem Rauswurf des langjährigen kaufmännischen Direktors im November vergangenen Jahres die zweite Kündigung eines hochrangigen Mitarbeiters innerhalb kurzer Zeit gewesen. Sie steht im Zusammenhang mit der internen Aufarbeitung von im September 2019 in Medienberichten gegen die Stadtklinik erhobenen Vorwürfen.

Bei ihren Recherchen waren Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) und der Hochschulprofessor Andreas Becker nach Darstellung der Stadtverwaltung auf „Pflichtverletzungen“ im kaufmännischen Bereich gestoßen, die sie als so „gravierend“ bewerteten, dass der Verwaltungschef gehen musste. Ende Januar dieses Jahres dann der nächste Schritt: Dieses Mal nennt die Stadt in einer Pressemitteilung „Hinweise auf Tatbestände mit strafrechtlicher Relevanz“ als Grund fürs Einschalten der Staatsanwaltschaft. Im Raum stehen die Vorwürfe Abrechnungsbetrug, Untreue und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht. Gleichzeitig ist im Statement der Stadt vage von weiteren „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ die Rede.

Kammertermin im Herbst

Deren Folgen haben diese Woche das Arbeitsgericht Ludwigshafen in Person seines Chefs beschäftigt. Das Ergebnis des Gütetermins am Mittwoch unter Vorsitz von Direktor Michael Fleck: Er sehe aktuell keine Chance auf einen Kompromiss zwischen den Parteien. Die Stadtverwaltung, vertreten durch die Wirtschaftskanzlei Rittershaus, hat jetzt bis Ende Juni Zeit, ihre Kündigungsgründe noch einmal schriftlich darzulegen. Bis Anfang August läuft dann die Frist zur Antwort für den Anwalt des Mediziners. Ein sogenannter Kammertermin könnte nach Einschätzung Flecks im Herbst stattfinden. Ob dann eine Entscheidung fällt, wirkt nach den Vorträgen am Mittwoch zumindest nicht sehr wahrscheinlich. Denn: Vor allem zu medizinrechtlichen Fragestellungen, die in die Kündigungsgründe hineinspielen, könnten Gutachten nötig sein.

In ihrer Übersicht zu den Kündigungsgründen sprach Rechtsanwältin Annette Sättele von „zahlreichen Missständen“ in der Abteilung des Arztes. Der Entschluss des Oberbürgermeisters zur sofortigen Trennung beruhe auf mehreren Vorfällen. Konkret nennt Sättele die Klage eines Patienten wegen eines aus seiner Sicht missglückten und ohne seine Einwilligung vorgenommenen Eingriffs. Im Januar sei zudem zweimal – sozusagen im letzten Augenblick – das Verwechseln der zu operierenden Seite verhindert worden. Ebenfalls auf der Liste: angebliche Verstöße gegen die Mindestmengenregelung bei der Pankreasresektion, dem Entfernen der Bauchspeicheldrüse. Es liefen zudem mehrere strafrechtlich Ermittlungsverfahren wegen der genannten Punkte.

Anwalt widerspricht

Jan Schabbeck zeichnete für seinen Mandanten eine komplett andere Sicht der Dinge: Dass mögliche Fehler bei der Vorbereitung der Patienten verhindert wurden, spreche sogar für das „Vermeidungsmanagement“ der Stadtklinik, an dessen Einführung der Mediziner beteiligt gewesen und das vom Direktorium freigegeben worden sei. Die vorgesehenen Abläufe hätten gegriffen, Patienten seien nicht zu Schaden gekommen.

Zu der gegen das Krankenhaus erhobenen Klage wegen einer früheren Operation sagte Schabbeck, dass der Eingriff „fachlich gelungen“ sei. Dass eine Einwilligung des Patienten tatsächlich gefehlt habe, bezweifelt der Ludwigshafener Jurist: „Nachweisbar“ hätten zwei Gespräche stattgefunden, in denen es um die OP gegangen sei – eins mit seinem Mandanten und eins mit einem Assistenzarzt. Wie das Einverständnis zu einem Eingriff zu geben und zu dokumentieren sei, dazu existierten keine formalen Vorgaben, sagte Schabbeck.

Fall schon bekannt?

Dass die außerordentliche fristlose Kündigung seines Mandaten nicht haltbar sei, macht der Rechtsanwalt vor allem an einem Aspekt fest: Die Stadtklinik habe nicht erst mit dem Einreichen der Klage von dem strittigen Fall erfahren, sondern schon sehr viel früher. Das Arbeitsrecht allerdings sieht die sogenannte 14-Tage-Regel vor: Gekündigt werden muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem ein Arbeitgeber Kenntnis von Gründen erlangt, die einen solchen Schritt rechtfertigen.

Unter anderem deshalb könne die Stadt die Trennung auch kaum mit den angeblich verbotenerweise operierten Bauchspeicheldrüsen begründen. Hier sei überdies, so Schabbecks Standpunkt, zu trennen zwischen der Leistung – also der Operation – und deren Abrechnung. Die Verantwortung dafür habe nicht in der Hand des von ihm vertretenen Mediziners gelegen, sondern bei anderen Stellen im Haus.

Schabbeck äußerte sich vor dem Arbeitsrichter zu möglichen Motiven für die Kündigung, die er für naheliegend halte: Personalpolitik. Der Posten seines Mandaten habe aus Altersgründen „absehbar zur Disposition“ gestanden. Jan Schabbeck: „Er hat gestört, man wollte ihn entsorgen.“ Insofern sei es für ihn besonders beschämend, dass er zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen „nicht einmal angehört“ worden sei. Sein Mandant sei „Arzt aus Leidenschaft“.

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