Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt lehnt Vergleich mit gekündigtem Arzt ab

Nächste Woche will die Kammer entscheiden, wie es in dem Verfahren weitergeht.
Nächste Woche will die Kammer entscheiden, wie es in dem Verfahren weitergeht.

Der Vergleich, den das Arbeitsgericht Ludwigshafen im Prozess um die fristlose Kündigung eines früheren Spitzenmediziners der Stadtklinik Frankenthal vorgeschlagen hat, ist vom Tisch. Die Verwaltung hat eine Einigung mit dem Arzt abgelehnt. Wie es in dem Verfahren nun weitergeht, entscheidet sich kommende Woche.

Die Stadt beruft sich auf eine Beratung des Vergleichsvorschlags im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Krankenhausauschusses am Dienstagabend. Dort habe die Anwältin der Mannheimer Kanzlei Rittershaus „den Sachverhalt und die Optionen“ erläutert – einen Tag, bevor die vom Gericht gesetzte Antwortfrist abgelaufen ist.

Der Grund für das Nein laut Stadt-Pressesprecherin Xenia Schandin: „Der Vergleich stellt sich aus Sicht der Stadt nach objektiver Risikobetrachtung nachteilig dar.“ Mit anderen Worten: Die Verwaltung und ihre Berater sehen offenbar Chancen, dass die mit dem Fall befasste Kammer die im Januar 2020 ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Mediziners bestätigt.

Anwalt: Vorwürfe nicht haltbar

Dessen Anwalt Jan Schabbeck (Ludwigshafen) bedauert den Schritt der Stadt, das „vernünftige Angebot“ auszuschlagen. Die Einigung anstelle der nun absehbaren weiteren Eskalation des Rechtsstreits wäre aus seiner Sicht vor allem im Sinne des Krankenhauses gewesen. Schabbeck sieht die seinem Mandanten gemachten Vorwürfe als „nicht haltbar“ an. Zu diesem Ergebnis kommen ihm zufolge Privatgutachten eines renommierten Spezialisten.

Konkret geht es um Operationen an der Bauchspeicheldrüse, die der Arzt nach Ansicht der Stadt nicht hätte vornehmen dürfen. Zu der von Schabbeck erwähnten Expertise wolle man Stellung nehmen. Die Erwartung dabei: dass die Kammer unter Vorsitz des Arbeitsgerichtsdirektors Michael Fleck eine „weitere inhaltliche Befassung mit der Angelegenheit“ – sprich ein unabhängiges Gutachten – veranlasst. Fleck hat, wie er bestätigt, für kommenden Mittwoch einen Termin anberaumt, an dem er eine Entscheidung verkünden möchte.

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