Vorderpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Ordnungsamt: Blaulichtverbot fällt weg

Mit Blaulicht und Martinshorn schnell zum Einsatz: Das soll künftig auch für Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdiensts möglich se
Mit Blaulicht und Martinshorn schnell zum Einsatz: Das soll künftig auch für Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdiensts möglich sein.

Die Streifenfahrzeuge des Ordnungsamts dürfen künftig mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort fahren. Damit erfüllt das Land eine seit vielen Jahren erhobene Forderung der Kommunen. Auch beim Digitalfunk von Feuerwehr und Polizei sollen die Ordnungskräfte eingebunden werden. Dennoch bleiben einige wichtige Punkte offen.

Ein Mann hat sich auf eine Straße gelegt und droht damit, sich etwas anzutun. Anwohner wählen den Notruf. Ein Fall für den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) des Ordnungsamts. Eine Streife fährt vor Ort und begleitet den Mann, der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindet, in eine Klinik. Solche Fälle gehören zum Alltag des KVD. Auch mit aggressiven Betrunkenen, die randalieren, müssen sich die Beamten immer wieder auseinandersetzen.

Oft ist auf dem Weg zum Einsatzort höchste Eile geboten, um Schlimmeres zu verhindern. Doch bisher konnten die KVD-Mitarbeiter nicht mit Blaulicht und Martinshorn dorthin fahren – das war Feuerwehr, Rettungsdiensten und der Polizei vorbehalten. Zwar sehen die KVD-Streifenwagen den Fahrzeugen der Polizei ähnlich, doch statt Blaulichtern gibt es auf dem Dach nur Gelblicht, über ein akustisches Signal verfügen sie nicht. Den Ludwigshafener Ordnungsamtschef Martin Graf hat das jahrelang geärgert.

Land reagiert

Doch nun hat Innenminister Michael Ebling (SPD) angekündigt, dass das Verbot der Ausrüstung der KVD-Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn aufgehoben werden soll. Die Kommunen bekommen mit der Aufhebung des „Blaulichtverbots“ die Möglichkeit, mittels einer Ausnahmegenehmigung einzelne Fahrzeuge nachzurüsten. Das Land reagiert damit auch auf entsprechende Forderungen von Kommunen wie Ludwigshafen.

Vom Digitalfunk von Feuerwehr und Polizei waren die Ordnungsämter bislang ausgeschlossen. Das könnte sich nun ändern.
Vom Digitalfunk von Feuerwehr und Polizei waren die Ordnungsämter bislang ausgeschlossen. Das könnte sich nun ändern.

Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die KVD-Fahrzeuge sind laut Innenministerium „Einsatzsituationen, in denen etwa zur Lebensrettung oder Abwehr schwerster Gesundheitsgefahren höchste Eile geboten und der Bedarf an Blaulichtfahrzeugen nicht bereits anderweitig gedeckt ist und die Einsatzbereitschaft inklusive der Leitstelle rund um die Uhr sichergestellt ist“. Zusätzlich sollen die Ordnungsämter auch Digitalfunkgeräte bekommen. „Die Teilnahme der Ordnungsbehörden am Digitalfunk soll dazu beitragen, die zuständigen Einsatzkräfte im Alltag, aber gerade auch bei schwierigen Einsätzen, noch besser miteinander zu vernetzen“, so Innenminister Michael Ebling.

Städte begrüßen Neuerung

Das Ordnungsamt kann dadurch besser per Funk mit Polizei und Feuerwehr kommunizieren, bei denen die neue Technik schon seit einigen Jahren im Einsatz ist. Früher waren beim Funk analoge Frequenzen abzustimmen, Reichweite und Kapazität waren begrenzt, „Funklöcher“ traten auf. Das sollte mit dem landesweit eingeführten Digitalfunk besser werden, doch der KVD blieb dabei außen vor.

So schnell wie möglich will die Stadt Frankenthal mit dem Kommunalen Vollzugsdienst auf den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umsteigen. Für Handgeräte und Zubehör rechnet man mit Kosten von 5000 bis 10.000 Euro. Ob für den Umstieg in das neue Netz noch zusätzliche Kosten anfallen, wisse man nicht. Knackpunkt könnte allerdings die Bestellung der Funkgeräte sein. Es sei zu erwarten, dass jetzt viele Städte entsprechend umrüsten.

Ein Streifenfahrzeug der Ordnungsbehörde – mit Gelblicht und ohne Martinshorn.
Ein Streifenfahrzeug der Ordnungsbehörde – mit Gelblicht und ohne Martinshorn.

Bislang kommuniziert der KVD in Frankenthal bereits über Digitalfunk, allerdings im eigenen Netz, das – anders als der Behördenfunk – nur etwa 80 Prozent des Stadtgebiets abdecke. Bei Großveranstaltungen wie dem Strohhutfest könnte sich der KVD künftig über eine eingerichtete Funkgruppe direkt mit der Polizei sowie Feuerwehr und Rettungsdienst verständigen. „Derzeit ist dies nur möglich, wenn den Einrichtungen ein Handgerät unseres Betriebsfunks überlassen wird“, informiert eine Stadtsprecherin.

Für die Ordnungskräfte bedeute der vernetzte Funk zusätzliche Sicherheit. Über eine Notfalltaste könnten sie künftig einen Hilferuf direkt in der jederzeit besetzten Feuerwehrzentrale absetzen. Im Katastrophenfall oder beispielsweise bei Einsätzen wegen Suizidversuchen sei außerdem eine Ausstattung mit blauem Blinklicht und Martinshorn sinnvoll.

„Das bedeutet insgesamt eine Verbesserung bei der Sicherheit sowohl für die Menschen, die sich in Gefahr befinden, als auch für die Kollegen des Kommunalen Vollzugsdienstes bei der Fahrt zu ihrem Einsatzort“, betont Ordnungsdezernent und Kämmerer Andreas Schwarz (SPD) für Ludwigshafen. Mit der Möglichkeit am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben teilzunehmen und der Erlaubnis, Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn auszustatten, trage die Landesregierung den langjährigen Forderungen der Ordnungsämter Rechnung, sagt Martin Graf, der auch Sprecher der Ordnungsamtsleiter im Städtetag Rheinland-Pfalz ist.

Weitere Schritte nötig

Doch er und seine Kollegen halten weitere Schritte für notwendig: So sollten die Einsatzkräfte der Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz auch die Berechtigung erhalten, Body-Cams (Körperkameras) zu tragen, um ihre Einsätze zu dokumentieren und auch Übergriffe ihrer Klientel aufzeichnen zu können. Bisher ist dies nur der Polizei möglich. Außerdem wäre es sinnvoll, die Kommunalen Vollzugsdienste in „Ortspolizeibehörde“ umzubenennen, wie das bereits in Hessen erfolgt sei, fordern Graf und Ordnungsdezernent Schwarz. Denn letztlich nehme der KVD in Rheinland-Pfalz der Polizei auch einige Aufgaben ab, wie beispielsweise die Einsätze wegen psychisch kranker Menschen, die viel Zeit und einen hohen Personalaufwand erfordern. Dabei geht es um Menschen, die für sich oder andere eine Gefahr darstellen, etwa durch Volltrunkenheit, Drogenrausch, Suizidabsichten oder psychische Erkrankungen.

Die KVDler verfügen bisher über Schutzwesten, Pfefferspray, Handfesseln und Schlagstöcke. In manchen Fällen hätten die Beamten auch gerne eine Elektroschockpistole, um einen Tobenden ausschalten zu können. Das darf jedoch auch nur die Polizei. Das Land hat bisher keine Taser-Erlaubnis für die Kommunen gegeben – und davon war bei der jüngsten Ankündigung des Innenministeriums nicht die Rede. „Dabei haben wir das gleiche Klientel wie die Polizei“, sagt Bereichsleiter Graf.

Kriterien nicht realistisch

Etwas zurückhaltend reagiert die Stadt Speyer. Man begrüße die neuen Möglichkeiten, wolle vor konkreten Entscheidungen aber noch den genauen Text der vom Innenministerium angekündigten Landesverordnung prüfen. Der kommunale Vollzugsdienst (KVD) gehört ihrer Auffassung nach zur Zielgruppe für den Digitalfunk. Geklärt werden müssten nun die Kosten. Gegebenenfalls könne das Geld für die Ausrüstung der Fahrzeuge erst in den Haushaltsplan für 2025 eingestellt werden.

Auch für Blaulicht und Martinshorn werde in Speyer grundsätzlich ein Bedarf gesehen, etwa wenn Personen in psychischen Ausnahmesituationen möglichst schnell in eine Klinik zu befördern seien, so Sprecherin Anna Hahn. Sollte das Land allerdings an seiner Forderung festhalten, dass für diese Ausstattung der Fahrzeuge die Einsatzbereitschaft des Kommunalen Vollzugsdiensts inklusive der Leitstelle rund um die Uhr sichergestellt sein müsse, „dürfte eine Umsetzung nicht realistisch sein“, äußert sich Hahn kritisch. Dem KVD der Domstadt fehle dafür auf absehbare Zeit das nötige Personal.

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