Vorderpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Ordnungsamt: Blaulichtverbot fällt weg

Mit Blaulicht und Martinshorn schnell zum Einsatz: Das soll künftig auch für Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdiensts möglich se
Mit Blaulicht und Martinshorn schnell zum Einsatz: Das soll künftig auch für Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdiensts möglich sein.

Die Streifenfahrzeuge des Ordnungsamts dürfen künftig mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort fahren. Damit erfüllt das Land eine seit vielen Jahren erhobene Forderung der Kommunen. Auch beim Digitalfunk von Feuerwehr und Polizei sollen die Ordnungskräfte eingebunden werden. Dennoch bleiben einige wichtige Punkte offen.

Ein Mann hat sich auf eine Straße gelegt und droht damit, sich etwas anzutun. Anwohner wählen den Notruf. Ein Fall für den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) des Ordnungsamts. Eine Streife

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

u;afmlt&rh ovr tOr ndu tbetgeeli edn anMn, rde ichs in imene ceyspcnshih sAzhsnnaatdemuu neidtbe,f in enei ii.kKln lSchoe u;&almelFl nl&euhg;more zum llAgat eds VD.K uAch mit sgvgarnesei u,entkeernnB eid iendrana,erl s;mnlm&uues ishc ide nmeaetB remim ewredi neaenuiraztn.eseds

O

x