Frankenthal/Ludwigshafen Grau: Rechtsgutachten zur Krankenhausreform wenig überraschend

Die Kliniken fordern mehr finanzielle Mittel bei der Krankenhausreform.
Die Kliniken fordern mehr finanzielle Mittel bei der Krankenhausreform.

Die Ergebnisse eines von den unionsgeführten Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, das die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform für verfassungswidrig hält, fallen für den Grünen-Bundestagsabgeordneten Armin Grau „wenig überraschend“ aus. Die Krankenhausreform bleibe ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund und Ländern, schreibt der Altriper, der den Wahlkreis Ludwigshafen-Frankenthal vertritt, in einer Pressemitteilung. Alle Länder, auch Bayern, arbeiteten derzeit konstruktiv mit bei den Bund-Länder-Gesprächen. Weil sich das Gutachten auf die Vorschläge einer Regierungskommission bezieht, sei dessen Aussagekraft begrenzt. „Viele Inhalte der Reform werden erst noch erarbeitet. Es besteht eine gute Chance, dass sich die Spielräume für die Krankenhausplanung der Länder erweitern und nicht einengen“, erläutert Grau. Die Gesundheitsminister der drei Länder sehen in der Reform dagegen eine mögliche Missachtung des Primats der Krankenhausplanung der Länder. Geplant ist, die Kliniken in drei Versorgungsstufen einzuteilen: Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Außerdem soll das Vergütungssystem verändert werden. „Die Kliniken in Deutschland leiden unter Personalmangel und finanziellen Fehlanreizen durch das Fallpauschalensystem“, sagt Grau.

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