Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Covid-Impfungen vorgetäuscht: Ärztin muss Geldbuße zahlen

Elf Patienten soll die Medizinerin während der Corona-Pandemie digitale Impfzertifikate ausgestellt haben.
Elf Patienten soll die Medizinerin während der Corona-Pandemie digitale Impfzertifikate ausgestellt haben.

Weil sie in der Pandemie mehrfach gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben soll, muss eine Medizinerin eine Geldbuße in Höhe von 2400 Euro zahlen. Das hat am Montag das Amtsgericht verfügt. Die 46-Jährige, die in einer Frankenthaler Arztpraxis beschäftigt war, gilt damit nicht als vorbestraft.

Elf Patienten soll die Ärztin der Staatsanwaltschaft zufolge im Februar 2022 digitale Zertifikate über Covid-Impfungen ausgestellt haben, obwohl die Männer und Frauen gar nicht geimpft waren. Sieben dieser Patienten habe die Medizinerin zudem entsprechende Bescheinigungen für den Impfpass ausgestellt. Die angeblichen Immunisierungen seien in den Unterlagen der Patienten vermerkt und über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen abgerechnet worden.

Die Verhandlung am Montag war bereits der zweite Prozessanlauf. Vor einiger Zeit hatte Amtsrichter Thomas Henn bereits einen Verhandlungstermin angesetzt, dafür aber keine Zeugen geladen. Er habe abwarten wollen, ob die Angeklagte die Vorwürfe zugibt, sagte Henn am Montag. Zumal einige der Zeugen im Ausland lebten und ihre Anreise mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Im Verlauf der Verhandlung sei jedoch klar geworden, dass die Zeugen gehört werden müssten. Da ein begonnener Prozess nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden dürfe und eine Fortsetzung in dieser Zeit aus terminlichen Gründen nicht möglich gewesen sei, habe er den Prozess ausgesetzt, erläuterte Henn.

Zum zweiten Verhandlungstermin am Montag war ein Teil der Zeugen erschienen, ist dann jedoch wieder nach Hause geschickt worden. Der Grund: Gleich zu Beginn hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein Rechtsgespräch angeregt. In diesem Fall versuchen die beteiligten Juristen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Möglichkeit zu finden, wie der Prozess schnell und einvernehmlich beendet werden kann.

Knappe Information

Im Anschluss führte Rechtsanwältin Gabriele Haas, die die Angeklagte verteidigte, ein Gespräch mit ihrer Mandantin. Es folgte – zurückgezogen – eine weitere Unterhaltung der Juristen. Laut Strafprozessordnung muss die Öffentlichkeit im Anschluss von Rechtsgesprächen über deren Inhalt und Ergebnis informiert werden. Henn teilte dann nur knapp mit, „dass das Verfahren vorläufig eingestellt wird“. Endgültig eingestellt werde es, wenn die Ärztin bis Ende des Jahres 2400 Euro an den Pfälzischen Verein für Sozial- und Rechtspflege zahle.

Auf Nachfrage der RHEINPFALZ begründete der Richter die Entscheidung damit, dass die Delikte lange her seien. Die Geldauflage, die die 46-Jährige zahlen müsse, gelte nicht als Vorstrafe und werde nicht im Führungszeugnis eingetragen, erklärte Henn.

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