Frankenthal Acht Monate auf Bewährung

Wegen Drogenhandels und -besitzes ist ein 36-jähriger Frankenthaler am Donnerstag vom Amtsgericht Frankenthal zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden; sie wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen.

Laut Anklage soll in der Wohnung des 36-Jährigen 2015 mit verschiedenen Drogen gehandelt worden sein. Der Anklage zugrunde gelegt wurden mindestens 100 Gramm Haschisch, 100 Gramm Marihuana, 25 Ecstasy Tabletten, 50 Gramm Amphetamin. Außerdem wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung 2017 insgesamt 2,7 Gramm Haschisch gefunden. Von dem Handel 2015 habe er nichts gewusst, sagte der Angeklagte. Er habe damals aber selbst Haschisch konsumiert. Bei dem Fund 2017 gab er an, den Joint selbst geraucht zu haben. Aus beruflichen Gründen lebe er seit 2012 überwiegend in der Schweiz. Einem Freund, der inzwischen wegen Drogenhandels verurteilt ist, habe er einen Wohnungsschlüssel gegeben, damit der nach dem Rechten schauen könne. Mit einem weiteren Kumpel, ebenfalls wegen Drogenhandels verurteilt, habe er seit vielen Jahren Kontakt. Die Kumpel des Angeklagten sagten als Zeugen, dass sie einmal in der Wohnung des Beschuldigten einen „Deal“ abgewickelt hätten. Davon habe der Wohnungsinhaber aber nichts mitbekommen. Aufgeflogen war die Geschichte durch die Ex-Partnerin des Beschuldigten, die selbst Drogen konsumierte und in Untersuchungshaft saß. Da das gemeinsame Kind bei ihr lebt, sei es ihr wichtig gewesen, bald wieder nach Hause zu kommen, gab sie an. Daher habe sie Aussagen gemacht. Ihr Ex-Partner habe ihres Wissens nichts von Deals gewusst, aber sie habe eine kleine Menge Drogen in seiner Wohnung verwahrt und festgestellt, dass etwas davon fehlte. Die beiden Kumpel und die Ex-Partnerin waren offensichtlich bemüht, dem Angeklagten nichts anzuhängen. Das Gericht nahm ihm seine „Unwissenheit“ jedoch nicht ab. Die Staatsanwaltschaft sah es genauso und beantragte eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung plus Geldstrafe. Verteidiger Alexander Groß (Frankenthal) bat um Berücksichtigung der bisherigen Straffreiheit seines Mandanten. Das Gericht unter Vorsitzendem Richter Thomas Henn verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Handel mit nicht unerheblichen Mengen an Drogen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie einer Geldstrafe von 1000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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