Bad Dürkheim „Verbandsgemeinde ist am Zug“

Seit die beiden Zielabweichungsverfahren zur Supermarktansiedlung in der VG Wachenheim auf den Weg gebracht wurden, ist öffentlich nicht mehr viel passiert. Ein Überblick zum Stand der Dinge.

Worum geht es?

In Wachenheim geht es um den Bau eines Supermarkts im Bischofsgarten. Da der geplante und mehrheitlich gewünschte Standort nicht im Ort liegt, musste der Rat im November 2013 ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren einleiten, um dort eine Gewerbeansiedelung möglich zu machen. Auch die Friedelsheimer und Gönnheimer Gemeinderäte haben im September 2013 ein Verfahren eingeleitet. Sie wünschen sich zwischen ihren Orten einen kleinen Markt. Um diesen Standort durchzusetzen, braucht es ebenfalls ein Zielabweichungsverfahren – wenn auch aus anderen Gründen als in Wachenheim.  Wie ist der aktuelle Stand? „Bei beiden Verfahren fehlen noch Unterlagen, darauf warten wir“, so Nora Schweikert von der Struktur- und Dienstleistungsdirektion Süd (SGD). Die Behörde entscheidet beim Verfahren mit. Die SGD möchte noch weitere Unterlagen haben – hat drei Punkte aufgestellt, die es von Seiten der Verwaltung für Wachenheim noch zu bearbeiten gilt. Dabei geht es unter anderem um „raumordnerische Grundsätze aus dem Landesentwicklungsplan IV“. Der sieht zum Beispiel vor, dass Supermarktansiedlungen „städtebaulich integriert“ sind. Auf den Bischofsgarten trifft das nicht zu, da der über der Bahnlinie liegt, was nach Auffassung der Planer nicht integriert ist. Weiter scheint das Friedelsheim-Gönnheimer Verfahren zu sein. Laut VG-Beigeordneten Helmut Rentz, der die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines neuen Verbandsbürgermeisters innehat, kann nun abgestimmt werden.  Wer muss handeln? „Die Verbandsgemeinde ist am Zug“, sagt Schweikert auf RHEINPFALZ-Anfrage. Bevor an einen Supermarkt im Wachenheimer Bischofsgarten oder einen zwischen Friedelsheim und Gönnheim gedacht werden kann, müssen beide Vorhaben vom Verbandsgemeinderat unterstützt werden.  Was heißt das konkret? „Die Verbandsgemeinde muss auf jeden Fall über eine Änderung des Flächennutzungsplans abstimmen“, erklärt Schweikert. Diese Änderung sei die Grundlage für die SGD: „Ohne können wir nicht entscheiden.“ Es liegt jetzt an den Verbandsgemeinderäten, ja oder nein zu den Supermarktstandorten zu sagen.  Muss über beide Verfahren gleichzeitig abgestimmt werden? Ob das zusammen geschehen sollte oder nicht, stellt die Aufsichtsbehörde frei. „Flächennutzungspläne kann man auch in Teilen ändern“, meint Schweikert. Wachenheims Bürgermeister Torsten Bechtel ist aus Gründen der Gleichbehandlung für eine gemeinsame Abstimmung, wie er der RHEINPFALZ erklärte.  Wie geht es nun weiter? Helmut Rentz kündigte an, er wolle eine Abstimmung über Friedelsheim/ Gönnheim in die Wege leiten. Über die Änderung des Flächennutzungsplans soll eventuell schon im Mai beschlossen werden. Das ist zwar der Wahlmonat, es könnte dann aber dennoch eine von ihm geleitete Sitzung geben, glaubt Rentz. Und zwar dann, wenn es zu einer Stichwahl kommen sollte. Er wolle zusammen mit Bechtel das Verfahren für Wachenheim „vorwärtsbringen“, bei dem bisher noch nicht viel geschehen sei. Nach Möglichkeit will es Rentz nach eigenem Bekunden schaffen, über beide Verfahren im Verbandsgemeinderat gemeinsam abstimmen zu lassen. (jpl)

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