Rheinland-Pfalz Zur Sache: Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für Europa. Sie ersetzt bisherige nationale Regelungen zu großen Teilen. Ab dem 25. Mai gilt die Verordnung in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar. Wie bisher wird auch nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich sein. Auch müssen personenbezogene Daten weiterhin für eindeutig festgelegte Zwecke erhoben werden und dürfen nur soweit verarbeitet werden, wie dies mit diesen Zwecken vereinbar und für sie erforderlich ist. Betroffene Personen haben ein Reihe von Rechten, mit denen sie Einfluss auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nehmen können. Dazu zählen etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung.

Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet

Die Grundverordnung enthält aber auch Neuerungen. So wird das EU-Datenschutzrecht künftig nicht lediglich für in Europa niedergelassene Unternehmen gelten, sondern auch für außereuropäische Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Auch sind Unternehmen zu umfangreicheren Information der Betroffenen und größerer Transparenz verpflichtet als bisher. Ausführliche Infos zum Thema, auch für Vereine, finden sich auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten unter www.datenschutz.rlp.de.

x