Pfalz Drei Todesfälle - LKA warnt vor lebensgefährlichen „Legal Highs“

Bunte Tütchen mit Betäubungsmittel, sogenannte Legal Highs.
Bunte Tütchen mit Betäubungsmittel, sogenannte Legal Highs.

Die Landeskriminalämter Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen warnen vor als „Legal Highs“ angebotene Betäubungsmittel. Bei einem Einsatz Ende November in Eschweiler bei Aachen habe die Polizei Aachen größere Mengen dieser chemischen Substanzen gefunden. Derzeit geht die Polizei in drei Fällen davon aus, dass die Einnahme dieser Substanzen als Todesursache wahrscheinlich sei. Die genaue chemische Zusammensetzung sei für Konsumenten dieser synthetisch hergestellten Designerdrogen nicht erkennbar und die Wirkung damit nicht kalkulierbar.

Verpackung täuscht über Gefahr hinweg

Die Plastikverpackungen täuschen laut Polizei durch das auffällige Design über die Gefährlichkeit und Illegalität hinweg und sind häufig versehen mit dem Hinweis „Not for human consumption“ (nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt). Nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sei der Umgang mit derartigen Substanzen strafbar.

Das LKA Rheinland-Pfalz empfiehlt, ärztliche Hilfe aufzusuchen, sollten diese Substanzen konsumiert worden sein. Es bestehe ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Wer Personen kenne, die diese Substanzen zu sich genommen haben, solle sofort die Rettungskräfte alarmieren.

Für die in Eschweiler sichergestellten „Legal Highs“ konnten unter anderem die Onlineshops buyresearchchemicals.de und myway24.eu als Vertriebsweg ermittelt werden. Wer auf diesen Onlineshops erworbene Substanzen zu sich genommen habe, solle sich unverzüglich in ärztliche Aufsicht begeben, rät die Polizei und fügt hinzu: Wer sich aus gesundheitlichen Gründen einen Arzt aufsucht, setze sich aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht nicht der Strafverfolgung aus.

x