Rheinland-Pfalz Zehn Jahre Schonfrist

(zch/kad/ts). Große Überraschungen verursachten die gestern in Brüssel verabschiedeten Flugleitlinien gestern nicht mehr in Mainz und an den Flughäfen Hahn und Zweibrücken. Seit Sommer 2013 lag der Entwurf der EU-Kommission vor. In wesentlichen Punkten hat sich nichts verändert. Staatliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb dürfen nur noch bis 2024 gezahlt werden.

BRÜSSEL/MAINZ

Danach müssen die Flughäfen ihre Kosten selbst decken (siehe Bericht auf der Titelseite). Die Flughäfen Hahn und Zweibrücken, deren Jahresverluste 2012 bei zwölf beziehungsweise 4,7 Millionen Euro lagen, sind mit ihren Defiziten in großer Gesellschaft: Nach Angaben des Grünen-Europaabgeordneten Michael Cramer schreiben von den 23 internationalen Flughäfen in Deutschland 17 rote Zahlen. Das ist auch ein Grund für die hohe Anzahl laufender Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik. Neben Hahn und Zweibrücken werden illegale Subventionen auch in Saarbrücken, Niederrhein-Weeze, Leipzig-Halle, Dortmund, Lübeck und Altenburg-Nobitz vermutet.

Bei den Betriebskostenzuschüssen unterscheiden die neuen Kriterien nach Passagierzahlen. Für Airports mit weniger als jährlich 700.000 Fluggästen gilt die Zehn-Jahres-Frist nicht. Damit könnte der Flughafen Zweibrücken mit seinen rund 240.000 Passagieren über das Jahr 2024 hinaus bezuschusst werden - theoretisch. Denn die EU-Kommission prüft weitere Kritisieren. So muss im Einzelfall dargelegt werden, warum es zweier Flughäfen im Umkreis von 100 Kilometern bedarf. Staatsbeihilfen sind dann nur zulässig, wenn, so Kommissar Almunia,

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