Rheinland-Pfalz Streit um Eiswein: Warten auf Entscheidung

KOBLENZ (rö). Im landesweit ersten Berufungsverfahren wegen des umstrittenen Eiswein-Jahrgangs 2011 ist nun bald mit einer Entscheidung zu rechnen. Der Vorsitzende des achten Senats am Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz kündigte ihre schriftliche Zustellung an, nachdem es am gestrigen Verhandlungstag noch um Gutachterbefunde gegangen war.

In dem Fall klagt eine Südpfälzer Weinkellerei (wie berichtet) auf Anerkennung zweier 2011er Weine als Eiswein, die ihr von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz verweigert worden war. Diese berief sich dabei auf Prüfungs- und Analyseergebnisse des Landesuntersuchungsamtes (LUA), wonach zur Erntezeit nicht die nötige Kälte geherrscht habe und die Trauben schon stark verfault gewesen seien. Mit der gleichen Begründung erhielten auch etliche andere Betriebe, die für Weine des Jahrgangs 2011 das Prädikat Eiswein wollten, ablehnende Bescheide: Fast 90 Prozent der Partien, die landesweit als solcher angemeldet wurden, fielen bei der Prüfung durch das LUA durch. Bei den Gerichtsverfahren, die einige Weinerzeuger dagegen anstrengten, hat die Pfälzer Kellerei, um deren Fall es gestern in Koblenz ging, eine Vorreiterrolle. Um den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, ruhen andere – darunter eines, das am Verwaltungsgericht Neustadt anhängig ist. Dieses hatte im März 2013 die Klage der Kellerei abgewiesen, wogegen jene Berufung einlegte. Ein Sachverständiger, dessen Bestellung das OVG beim Verhandlungsauftakt im September beschlossen hatte, wurde gestern zu seinem Gutachten befragt. Darin geht es darum, ob die Analyseergebnisse des LUA dessen Rückschlüsse zulassen. Prozessbeobachter sahen die Einschätzung des LUA durch den Experten gestützt. Ein von der Klägerseite mitgebrachter Fachmann hinterfragte die Gutachter-Aussagen kritisch und widersprach zum Teil.

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