Pfalz Urteil: Pfälzer Pastor muss Rundfunkgebühr zahlen

Der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde in der Pfalz muss den Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl er das aus Gewissensgründen ablehnt. Das hat das Neustadter Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Der Prediger hatte unter anderem argumentiert: Die öffentlich-rechtlichen Sender werben für einen gottlosen und unmoralischen Lebensstil, das wolle er nicht finanzieren.

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