Wirtschaft Nur mit Police aufs Wasser

Ludwigshafen. Besitzer eines motorgetriebenen Bootes, eines Segelbootes oder einer Yacht sollten unbedingt eine spezielle Bootshaftpflicht-Versicherung abschließen.

„Sonst kann aus Spaß schnell ein teures Vergnügen werden“, warnt der Bund der Versicherten (BdV) zu Beginn der Bootssaison. Nur Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind dem Verbraucher-Verband zufolge über die normale Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Als Deckungssumme empfiehlt der BdV mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Einbezogen sein sollte eine Skipperhaftpflicht-Versicherung für Unfälle mit einer gemieteten oder gecharterten Yacht. Wichtig sei auch eine Forderungsausfalldeckung, die greift, wenn ein Dritter einen Schaden verursacht, diesen aber nicht oder nur teilweise ersetzen kann. „Gute Tarife versichern darüber hinaus auch die Teilnahme an einer Segelregatta und Schäden, die beim Transport des Bootes mit einem Trailer passieren“ sagt BdV-Expertin Bianca Bund. Eine Deckungserweiterung für Schäden, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen, sei ebenfalls empfehlenswert, insbesondere zur Deckung von Personenschäden. Die Versicherungsprämie hängt laut BdV neben der Deckungssumme von der Motorstärke oder der Segelfläche ab. Für kleine Segelboote und Motorboote liege der Beitrag bei gut 60 Euro im Jahr. Maklerversicherer – Versicherungsunternehmen, das ausschließlich mit Versicherungsmaklern und teilweise mit Mehrfachagenten zusammenarbeitet – hätten meist günstigere Tarife mit umfangreicherer Deckung als klassische Versicherer, so der Verband. Beim Abschluss einer Kaskoversicherung sollten Boots-Eigentümer darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu bestimmten Schadensummen verzichtet, rät Expertin Bund. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden nehme der Anbieter sonst Abzüge vor. Die Versicherungssumme sollte dem Wert des Bootes entsprechen und deshalb bei Bedarf angepasst werden.

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