Speyer Kreis: Hecke muss kürzer werden

HANHOFEN. Eine Hecke an der Ecke Hauptstraße/Hölderlinstraße in Hanhofen muss gekürzt werden. Das hat der Rhein-Pfalz-Kreis entschieden und den Besitzern eine Frist gesetzt, die dieser Tage endet. Kürzen sie die Pflanze nicht auf einen Meter, wird laut Kreis ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro fällig.

Laut Bebauungsplan darf die Einfriedung an der Ecke Hauptstraße/Hölderlinstraße in Hanhofen nur einen Meter hoch sein, die Hecke ist jedoch mindestens doppelt so hoch. Für die Einhaltung des Bebauungsplans sind die Bauherren verantwortlich. Verstoßen sie dagegen, schreitet die Kreisverwaltung ein. Die ist seit vergangenem Jahr mit der Hanhofener Hecken-Frage betraut.

An der Kreuzung kommt es öfter zu Unfällen. Im März vergangenen Jahres beispielsweise stießen ein Radfahrer und ein Autofahrer zusammen (wir berichteten). Der Radler fuhr unerlaubterweise auf dem kombinierten Rad- und Gehweg weiter, der vor der Kreuzung endet.

Aus Sicht der Polizei könnte ein Grund für die Unfälle sein, dass die Stelle wegen der hohen Hecke so schlecht zu überblicken ist. Das habe die Polizei der Kreisverwaltung mitgeteilt, berichtete Kreissprecher Jürgen Schwerdt gegenüber der RHEINPFALZ:

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