Speyer 15-Jährige mit Nacktbildern unter Druck gesetzt

Auch Jugendrichter im Einsatz: Amtsgericht Speyer.
Auch Jugendrichter im Einsatz: Amtsgericht Speyer.

Versuchte Nötigung und Verbreitung pornografischer Inhalte hat die Staatsanwaltschaft einem mittlerweile 20-jährigen Speyerer vorgeworfen. Er musste sich dafür am Amtsgericht Speyer verantworten.

Der 20-Jährige saß vor dem Jugendrichter, weil er in Internet-Chats Videos und Bilder mit pornografischen Inhalten einer damals erst 15-jährigen Chat-Partnerin verbreitet hatte und versucht hatte, das Mädchen damit zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Das war aber nicht erfolgreich.

Der Angeklagte wurde im Urteil verwarnt. Außerdem muss er auf eigene Kosten an einer längeren Maßnahme der Behandlungsinitiative Opferschutz e.V. teilnehmen. Diese beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige gemeinnützige Einrichtung bietet für Täter oder Gefährdete Trainingsmaßnahmen an, um nicht rückfällig zu werden. Außerdem will sie Straffälligkeit grundsätzlich vorbeugen.

„Freundschaft plus“ erhofft

Der Angeklagte gab zu, sich im Februar 2022 mit einer 15-Jährigen im Internet ausgetauscht zu haben, dann in Besitz von Nacktfotos und Videos von ihr mit sexuellem Inhalt gekommen zu sein. Er gestand auch ein, sie damit unter Druck gesetzt zu haben, um mit ihr eine „Freundschaft plus“, also Freundschaft mit Sex, pflegen zu können. Einige Zeit später habe er ihr ein Foto mit pornografischem Inhalt gesandt. Allerdings blieb der Angeklagte wortkarg, wie es zu den Vorfällen kommen konnte. Richterin Sascha Umealo-Wells erhielt sehr einsilbige Antworten, auch sein Verteidiger Sebastian Nordheim musste die Einzelheiten aus ihm „herauskitzeln“.

Dem Mann war zwar bewusst, dass er nicht korrekt gehandelt hatte, aber dass es eine kriminelle Tat war, schien ihn zu verwundern. Das Gesetz bedroht jegliche Verbreitung pornografischer Inhalte mit Strafe, sofern Minderjährige involviert sind. Warum er so gehandelt habe? Er habe sich halt gelangweilt, antwortete er. In seiner Freizeit mache er eigentlich nichts, außer der ausgiebigen Nutzung des Internets. Er komme nach Hause, esse, setze sich vor den Computer, bis er ins Bett gehe. Seit einem halben Jahr habe er eine Freundin, die er wegen der Entfernung aber höchstens ein-, zweimal im Monat persönlich sehe.

„Auffällig genug“

„Schädliche Neigungen“ wollte weder der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe unterstellen. Die begangenen Taten seien jedoch auffällig genug, dass mit der Opferschutz-Initiative gegengesteuert werden müsse.

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