Kommentar Verkaufsautomaten: Die Kuh muss vom Eis

Geschäftsführer Philipp Kauth im Automatenkiosk.
Geschäftsführer Philipp Kauth im Automatenkiosk.

Bei Automatenkiosken besteht offenbar noch Regelungsbedarf. Das darf man nicht an den Betreibern auslassen.

Autsch, das war ein Schuss in den Ofen! Wie die Stadtverwaltung mit dem Automatenkiosk in der Trappengasse umgegangen ist, war kein Musterbeispiel für Wirtschaftsförderung und Bürgernähe, sondern ein abschreckender Fall von überbordender Bürokratie. Zur Ehrenrettung der Stadt muss man sagen: Das war die Schuld der Landesregierung, weil offenbar das Wirtschaftsministerium erstens eine falsche Auskunft gegeben hat, die ihm zweitens gar nicht zustand. Zuständig ist das Ministerium für Arbeit und Soziales, in dem man dann aber auch noch Tage braucht, um Antworten auf einfache Fragen zu liefern – nicht ohne vorher nachzuhaken, ob die Auskunft überhaupt noch benötigt werde. Ja, Klärung tut not, denn offenbar geht jede Kommune anders mit dem Thema um, sogar innerhalb von Rheinland-Pfalz. Dass bei nur wenigen Kilometern Distanz völlig andere Regeln gelten sollen, ist nicht vermittelbar und auch kein fairer Wettbewerb. Mal ganz davon abgesehen, dass es auch nichts hilft, vor sich ändernden Konsumgewohnheiten die Augen zu verschließen.

Fragwürdig ist allerdings auch das vom Bauamt eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Kiosk-Betreiber: Wegen eines beklebten Schaufensters muss man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, da sollte doch wohl ein Hinweis auf die Werbeanlagensatzung reichen. Und wer wann welche baulichen Veränderungen vorgenommen hat, muss sich doch wohl auch anders klären lassen.

Dies ist kein Appell, die Zügel schleifen zu lassen. Wohl aber einer, die verfahrene Situation jetzt schnell und ohne Holzhammer zu lösen.

x