Südwestpfalz Windenergie wirft Geld für die Gemeindekasse ab

Die Verträge zur Beteiligung der Kommunen an den Erträgen des Windpark Petersbergs unterzeichneten (hinten von links) Patrick Se
Die Verträge zur Beteiligung der Kommunen an den Erträgen des Windpark Petersbergs unterzeichneten (hinten von links) Patrick Sema, Claus Schäfer, Peter Spitzer, Alexander Raquet, Gerhard Hoffmann und Manfred Seibel, (vorne von links) Markus Zwick, Thomas Staudinger und Ricarda Holub.

Leistet ein Unternehmen an eine Kommune Zahlungen ohne Gegenleistung, wirft dies Fragen auf. Schnell steht der Verdacht der Bestechlichkeit im Raum. Juristisch ausdrücklich abgesichert ist deswegen eine Vereinbarung, die am Donnerstag der Betreiber des Petersberger Windparks mit mehreren Gemeinden schriftlich fixierte.

Rund 50.000 Euro pro Jahr dürfen sich sieben Kommunen teilen, die Flächen innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Windrad-Masten vorweisen können. 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom zahlt nämlich die Eigentümerin FP Lux Wind GmbH & Co. Petersberg KG als freiwillige Leistung rückwirkend ab 2023. Der dritte Kreisbeigeordnete Manfred Seibel hatte in seiner Funktion als Klimaschutzbeauftragter die Beteiligung der Gemeinden Petersberg, Thaleischweiler-Fröschen, Höhfröschen, Höheischweiler und Donsieders sowie der Städte Rodalben und Pirmasens erfolgreich verhandelt. Da der Petersberger Windpark bereits 2016 in Betrieb gegangen und damit eine Bestandsanlage ist, sind solche Beteiligungen im Gegensatz zu neuen Anlagen nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Um nun jegliche Diskussion um Korruption im Keim zu ersticken, sind Zahlungen, wie sie hier geleistet werden, vom Gesetzgeber explizit straffrei gewertet, wie Seibel erläuterte.

Umso erfreulicher sei es, dass sich Thomas Staudinger, der für die FP Lux zeichnungsberechtigte Geschäftsführer der re:cap global investors AG, bereit erklärt habe, die sieben hiesigen Kommunen zu beteiligen. Auch alle anderen Betreiber im Landkreis Südwestpfalz habe man angeschrieben, jedoch bisher nur Ablehnungen oder keine definitiven Zusagen erhalten.

Die kommunale Standortabgabe stelle für seine Unternehmensgruppe ein wichtiges Thema dar, so Staudinger. Man wolle mit dem Geld der Investoren verantwortungsvoll umgehen, und dazu gehöre die Schaffung „akzeptanzsteigernder Maßnahmen“. Akzeptanz werde unter anderem dadurch erreicht, dass kommunale und lokale Wertschöpfung entstehe, also ein Teil der erwirtschafteten Erträge vor Ort ausgegeben werde. Mit der Vertragsunterzeichnung sicherten sich die sieben Kommunen auch die rückwirkende Abrechnung für das ablaufende Jahr 2023, stellte der Geschäftsführer eine erste Zahlung im Zeitraum Februar/März in Aussicht und erhoffte sich eine gesteigerte Akzeptanz für Erneuerbare-Energien-Projekte im allgemeinen.

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