Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Vertragsbruch: Pflegedienst-Chefs betrügen Krankenkasse

Die Angeklagten betreiben einen Pflegedienst, bei dem auch beatmungspflichtige Patienten behandelt werden.
Die Angeklagten betreiben einen Pflegedienst, bei dem auch beatmungspflichtige Patienten behandelt werden.

Wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen hat das Pirmasenser Schöffengericht einen 52-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, eine 60-Jährige zu einem Monat weniger. Außerdem ordnete es an, die 30.000 Euro, die die Angeklagten durch die Betrugsfälle eingenommen haben, einzuziehen

Die beiden Angeklagten waren Gesellschafter, die Frau außerdem Geschäftsführerin, der Mann Prokurist eines privaten Intensivpflegedienstes im Landkreis Südwestpfalz.

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