Kreis Südwestpfalz Dorfbewohner können ZWam Auto haben

Die Bewohner des Landkreises Südwestpfalz sollen ab Jahresende wählen können, ob sie ein PS-Nummernschild am Auto haben wollen oder ZW. Ebenfalls Ende 2014 sollen sie ihr Auto auch in Zweibrücken anmelden können. Bisher muss man dafür zur Zulassungsstelle nach Pirmasens fahren.

Die gemeinsame Zulassungsstelle mit Zweibrücken ist schon lange im Gespräch. Ende 2004 beispielsweise hatten der Landkreis und die Städte Pirmasens und Zweibrücken eine Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit getroffen. Dabei ging es auch um die KFZ-Zulassungen. Getan hat sich in diesem Punkt lange nichts. Mit dem Wechsel an der Stadtspitze – Kurt Pirmann löste 2012 Helmut Reichling als OB ab – und den Plänen für das ehemalige Sparkassengebäude in der Zweibrücker Maxstraße wurden es aber konkret. „Da sind wir noch dran, das wollen wir immer noch machen“, sagte Ulla Eder gestern im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Es gebe eine Zweckvereinbarung, aber es seien noch Dinge zu klären, etwa das Aufteilen der Gebühren, technische Fragen und die Archivierung der Daten. Die Stadt wolle ihre Räume in der Maxstraße wohl bis Mitte des Jahres beziehen, aber die gemeinsame Zulassungsstelle wird bis dahin nicht kommen: „In unseren Augen klappt das nicht. Wir halten bis Ende des Jahres für realistisch“, sagt Eder. Grund sei unter anderem ein landesweite Softwareumstellung, die im Kreis Ende dieses Monats anstehe, in Zweibrücken aber Ende Juni. Das falle in den geplanten Umzugszeitraum. Die Stadt will laut Pressesprecher Heinz Braun im Juli mit einem Teil der Verwaltung umziehen: Ordnungsamt, Bürgerbüro, das Kulturamt mit Kartenvorverkauf und eben die Zulassungsstelle sollen dann in die Maxstraße (. Dort befinden sich auch schon Ämter des Kreises mit Außenstellen: das Gesundheitsamt, das Job -Center und die Lebensmittelkontrolleure, die für Zweibrücken und Zweibrücken-Land zuständig sind. Weitere Außenstellen sind laut Eder nicht geplant. Von einer gemeinsamen Zulassungsstelle würden vor allem die Landkreisbewohner profitieren, für die „die Stadt“ Zweibrücken ist und nicht Pirmasens. Sie könnten ihre Fahrzeuge hier an- und ummelden und müssten nicht zur Kreisverwaltung. Eben für die nach Zweibrücken Orientierten ist eine weitere Neuerung interessant: Sie können nach der Umstellung ein ZW-Kennzeichen bekommen. Das gab es früher schon einmal, als es noch den alten Landkreis Zweibrücken gab. Der wurde 1972 neu aufgeteilt und zum größten Teil dem Kreis Pirmasens zugeschlagen. Ab 1997 hieß alles Kreis Südwestpfalz. Autos, die zwischendurch nicht ab- oder umgemeldet wurden, konnten weiter mit ZW-Nummernschildern fahren, auch alte Traktoren sieht man noch mit ZW-Kennzeichen. Die Auswahl zwischen ZW und PS haben dann nicht nur die Bewohner des alten Kreises Zweibrücken, sondern alle Südwestpfälzer – also auch die aus Schindhard und Lug. „Ich geh’ davon aus, dass jemand aus Dahn und Hauenstein das nicht möchte, aber es wäre theoretisch möglich“, sagt Ulla Eder. Dass die Landkreisbewohner wieder mit ZW herumfahren können, liegt an der Änderung der KFZ-Zulassungsverordnung vom Herbst 2012. Seitdem können frühere Landkreise wieder ihre damaligen Kennzeichen beantragen, etwa ROK für Rockenhausen. Der Landkreis Südwestpfalz ist Rechtsnachfolger des Landkreises Zweibrücken, erklärt Ulla Eder. Deshalb dürfe er das alte ZW-Kennzeichen verwenden. Unabhängig davon wird es ab 1. Januar 2015 möglich sein, bei einem Umzug sein altes Kennzeichen zu behalten. Ein Hamburger, der nach Wallhalben zieht, könnte also weiter mit HH am Auto fahren. Bisher geht so etwas nur in den Fällen, wo Stadt und Landkreis die gleiche Buchstabenkombination haben. Also bei einem Umzug von Pirmasens in den Kreis oder umgekehrt, weil beide PS haben. Gleiches gilt beispielsweise für den Kreis und die Stadt Kaiserslautern mit KL, für Trier und den Kreis Trier-Saarburg (TR) und Stadt und Kreis Mainz (MZ). Diese Form der Kennzeichen-Mitnahme ist seit Oktober 2008 möglich.

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