Kaiserslautern Schon 11.000 Menschen haben Briefwahl beantragt

Jede Menge Auswahl bei den Kommunalwahlen 2019: Viele Menschen entscheiden sich für die Stimmabgabe per Briefwahl.
Jede Menge Auswahl bei den Kommunalwahlen 2019: Viele Menschen entscheiden sich für die Stimmabgabe per Briefwahl.

Kaiserslautern bekommt bei den Kommunalwahlen am 9. Juni einen neuen Stadtrat, auch die Ortsvorsteher und die Ortsbeiräte werden neu gewählt. Constanze Augustin von der Stadtverwaltung erklärt, was bei der Briefwahl zu beachten ist und was passiert, wenn man sich „verwählt“?

Wie viele Menschen sind in Kaiserslautern wahlberechtigt?
Je nach Wahl sind zwischen etwa 66.000 und 72.000 Menschen in der Stadt wahlberechtigt, erklärt Constanze Augustin, Gruppenleiterin der Abteilung Statistik und Wahlen. Denn für die Europawahl wurde in Deutschland erstmalig das Wahlalter gesenkt. Somit können nun alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Für die Wahlen zum Stadtrat, Ortsbeirat, Ortsvorsteher und Bezirkstag gilt dies nicht. Da darf wählen, wer 18 Jahre und älter ist. Für den Stadtrat sind circa 70.000 Menschen wahlberechtigt, für den Bezirkstag 66.000 und für die Ortsbeiräte etwa 17.000.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Tagen bereits verschickt. Wie viele Wahlberechtigte haben bereits Briefwahlunterlagen angefordert?
Schon jetzt haben 11.000 Menschen bei der Stadt Briefwahl beantragt.

Wie kann die Briefwahl beantragt werden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Seit 9. Mai kann sie online (https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=210) beantragt werden oder der Antrag über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Außerdem ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Dieser kann ausgefüllt per Post oder Fax an die Wahldienststelle geschickt werden, erklärt Augustin. Die Briefwahlunterlagen können zudem per E-Mail an wahlen@kaiserslautern.de angefordert werden. Wichtig ist dabei die Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Adresse. Die Briefwahl kann zudem auch persönlich im Rathaus beantragt werden. Dazu ist ein Wahlbüroschalter im oberen Foyer eingerichtet. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Bürgercenters: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. „Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig! Ebenfalls müssen die Briefwahlunterlagen separat beantragt werden. Antragstellungen für mehrere Personen gleichzeitig, auch nicht für Mitglieder des eigenen Hausstandes, sind nicht möglich“, heißt es von der Stadtverwaltung.

Kann ich die Briefwahl auch für andere Personen beantragen?
Ja, generell können die Unterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Allerdings ist eine schriftliche Vollmacht nötig, wenn der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen gestellt werden soll. Sie muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Europa- beziehungsweise Kommunalwahl 2024 ausgestellt worden sein. Online können nur die eigenen Unterlagen beantragt werden.

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?
Damit die Unterlagen rechtzeitig per Post ankommen, empfiehlt die Stadtverwaltung eine Beantragung bis Freitag, 31. Mai. Die Möglichkeit, sich die Unterlagen per Post zuschicken zu lassen, endet aber erst am Dienstag, 4. Juni, 12 Uhr. Bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, können im Rathaus noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. „Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag (bei einer Stichwahl am Stichwahltag), 15 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen werden“, teilt Augustin mit.

Sollten die Briefwahlunterlagen nachweislich nicht beim Wahlberechtigten eingetroffen sein, können diese bis Samstag vor der Wahl im Briefwahlbüro erneut ausgestellt werden. Der ursprüngliche Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Das Briefwahlbüro hat am 8. Juni (bei einer Stichwahl am Samstag, 22. Juni) von 9 bis 12 Uhr im Bürgercenter geöffnet.

Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahlbüro sein?
Die Unterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten roten (EU-Wahl) beziehungsweise orangefarbenen (Kommunalwahl) Wahlbrief an die Stadtverwaltung geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Wichtig dabei: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr vorliegen. Andernfalls wird der Stimmzettel bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Wann ist der Stimmzettel ungültig und was kann ich tun, wenn ich „falsch“ gewählt habe und noch einmal etwas ändern will?
Der Wille des Wählers oder der Wählerin muss eindeutig erkennbar sein. Ein „Smiley“, erklärt Augustin, ist zum Beispiel keine eindeutige Kennzeichnung, da je nach „Mundstellung“ ein Deutungsspielraum bleibt. Auch wenn zu viele Personenkreuze in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben werden, ist der Stimmzettel für die Stadtrats- beziehungsweise Ortsbeiratswahl ungültig, erklärt die Mitarbeiterin der Verwaltung.

„Wenn Sie sich bei der Durchführung der Briefwahl auf dem Stimmzettel verschrieben haben, können Sie in unserem Briefwahlbüro vorbeikommen und sich bei uns einen neuen Stimmzettel holen“, ergänzt Augustin. Wenn die Unterlagen schon an die Verwaltung zurückgesandt wurden, bestehe keine Möglichkeit mehr, dies zu korrigieren.

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