Kaiserslautern Nach Verfassungsgerichtsurteil: Fördergelder für Batteriezellfertigung in Kaiserslautern sicher?

Blick von Westen auf den künftigen ersten Block der Batteriezellfertigung in Kaiserslautern.
Blick von Westen auf den künftigen ersten Block der Batteriezellfertigung in Kaiserslautern.

„Hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse und zum Klima- und Transformationsfonds Auswirkungen auf die Investitionszusagen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz für das geplante Batteriezellfertigungswerk von ACC in Kaiserslautern?“

Das hat Bundestagsabgeordneter Alexander Ulrich (Bündnis Sahra Wagenknecht) vom Bundeswirtschaftsministerium wissen wollen. Denn im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt sei in einigen Medien und durch Aussagen der Bundesregierung „zumindest der Eindruck erweckt worden, dass Zukunftsinvestitionen des Bundes in die Transformation der Wirtschaft gefährdet“ seien. Unter anderem auch für die Batteriezellfertigung.

In der Antwort heißt es: „Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 hat auf die bereits rechtsgültigen Bescheide für eine Förderung der Batteriezellfertigung von ACC in Kaiserslautern keine Auswirkungen. Bereits rechtskräftige Verpflichtungen des Bundes und des Landes werden selbstverständlich eingehalten.“ Ulrich sei wichtig, „dass keine Unsicherheiten bestehen bleiben“. Es brauche die staatlichen Zukunftsinvestitionen in den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft. Er ergänzt: „Wenn die bestehende Schuldenbremse diese Investitionen erschweren sollte, muss die Schuldenbremse reformiert werden.“

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