Rheinpfalz Zur Sache: Das Neubaugebiet „Am Greisling“

Weitere Streitpunkte

Zwei weitere Aspekte führen die Anwohner gegen das Neubaugebiet ins Feld: zum einen die Angst vor zunehmenden Hochwasserproblemen. Jürgen Müller verweist darauf, dass das Baugebiet in einem Quellgebiet liege. Zudem seien vor Jahren falsche Abwasserrohre verlegt worden, ergänzt Manfred Matt, der immer wieder über Probleme rund um sein Haus im Birkenweg klagt. Durch neue Gebäude kämen einerseits zusätzliche Abwässer hinzu, andererseits fielen durch die Versiegelung weitere Flächen weg, die Wasser aufnehmen könnten. Ortsbürgermeister Jürgen Knapp sieht dies anders: „Durch Bebauung reduziert sich die Gefahr für Umliegende.“ Er bestätigt Matts Einschätzung, wonach es zu Stauungen bei der Entwässerung des Birkenwegs über das System der Dörrenbacher Straße komme. „Aber das Neubaugebiet wird dort gar nicht angeschlossen, sondern über die Fürther Straße.“ Zum anderen bemängeln die Anlieger, dass sie nicht umgehend über die Planungen informiert worden seien. Dazu sagt Helga Munzinger von der Verbandsgemeindeverwaltung, dass solche Pläne stets zur Einsicht auslägen. „Laut Vorschrift müssen die Anwohner nicht explizit informiert werden.“ Knapp verweist zudem darauf, dass er alle Betroffenen schon vor geraumer Zeit zu Gesprächen eingeladen hatte. Umlegungsverfahren Ein Anlieger, der beispielsweise 1500 Quadratmeter Grundstück ins Neubaugebiet einbringt, muss mit Abzügen von 30 Prozent für öffentliche Flächen rechnen. Vereinfacht gesprochen, gehören ihm demnach 1050 Quadratmeter Bauland. Sind die Bauplätze nun 650 Quadratmeter groß, so steht ihm ein Bauplatz zu. Er kann dann entweder am Verkauf eines weiteren Geländes partizipieren (anteilsmäßig für seine verbleibenden 400 Quadratmeter) oder aber einen zweiten Bauplatz beanspruchen; dann muss er 250 Quadratmeter zukaufen. Wie es weitergeht Der Planentwurf, den ein Ingenieurbüro derzeit erarbeitet, wird dem Ortsgemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Der Rat kann dann laut Helga Munzinger Änderungswünsche einbringen. In der Folge werde der Plan für einen Monat in der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt und könne dort von jedermann eingesehen werden – auch im Internet sei dies möglich, sagt Munzinger. Nicht nur die sogenannten Träger öffentlicher Belange würden dann gehört: Jeder könne eine Stellungnahme abgeben, mit der sich die Verwaltung dann befassen muss.

x