Rheinland-Pfalz Wahlzettel-Streit geht weiter

MAINZ (nob). Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag fordert die erneute Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Auf die umstrittenen Stimmzettel-Aufdrucke, die bewirken sollen, dass die Rheinland-Pfälzer am 25. Mai einen höheren Anteil von Frauen in die Kommunalparlamente wählen, soll verzichtet werden.

Der Landtag wird sich am Mittwoch und Donnerstag im Schnellverfahren mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU befassen. Die rot-grüne Regierungskoalition lehnt den Vorstoß ab. Wie berichtet, sollen auf den neuen Stimmzetteln nicht nur wie bisher die Bewerberlisten der einzelnen Parteien und Wählergruppen stehen, sondern es soll auch eine Erinnerung daran aufgedruckt sein, dass Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleichberechtigt sind. Zudem sollen die Zettel über den Frauenanteil im bisherigen Rat oder Kreistag informieren und darüber, wie viele Frauen auf den aktuellen Listen auf vorderen Plätzen stehen.

SPD und Grüne haben den Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes angerufen, um das im vergangenen April mit ihren Stimmen verabschiedete neue Kommunalwahlgesetz auf dessen Vereinbarkeit mit der Landesverfassung überprüfen zu lassen. Der CDU reicht das nicht. Nach langer kontroverser Diskussion der neuen Stimmzettel sei der Anschein entstanden, die Aufdrucke könnten eine unzulässige Beeinflussung des freien Wahlrechts sein, sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner. Deshalb sei es notwendig, das Thema „komplett neu zu denken“ und die Stimmzettel so zu belassen, wie sie bisher waren. Der Landtag dürfe nicht den VGH als „Ausbesserer“ seiner Schwächen in der Gesetzgebung missbrauchen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering hat diese Kritik zurückgewiesen. Ziel bleibe es, den „skandalös niedrigen“ Anteil von 16,8 Prozent Frauen in den Räten zu erhöhen. Die Koalition wolle mit dem Gang zum VGH ausloten, was an Aufdrucken rechtlich möglich sei. Sollte der VGH gegen Teile des Gesetzes Bedenken haben, werde er vorgeben, wie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen aussehen müssen. Eine rechtssichere Wahl sei also gewährleistet. Genau wie Hering wirft auch Grünen- Fraktionschef Daniel Köbler der CDU Mitschuld an der Rechtsunsicherheit vor. Der von Fachleuten besonders kritisch bewertete Stimmzettel-Aufdruck des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebots sei vergangenes Jahr auch ein Anliegen der CDU gewesen.

Der Gesetzentwurf der CDU wird im Landtag am Mittwoch in erster Lesung und am Donnerstag abschließend behandelt, ohne dass sich dazwischen Ausschüsse mit dem Thema beschäftigen. Der VGH will sich am 4. April mit dem Thema befassen und zu einem Ergebnis kommen. Wenige Tage später muss mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden, damit alle Fristen für einen regulären Ablauf der Wahl eingehalten werden können.

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